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Abrissstopp beim Kantonsspital Baden: Heimatschutz erzwingt Prüfung der Schutzwürdigkeit

Der geplante Rückbau des Altbaus des Kantonsspitals Baden ist seit Monaten blockiert: Der Aargauer Heimatschutz hat beim Kanton die Prüfung der Schutzwürdigkeit beantragt. Das Departement BKS entscheidet nun auf Basis eines Fachgutachtens, ob das Gebäude von 1978 erhalten bleibt.

Abrissstopp beim Kantonsspital Baden: Heimatschutz erzwingt Prüfung der Schutzwürdigkeit
©Illustration KI Christian Wehrli / news10.ch

Heimatschutz hat Abbruch des KSB-Altbaus vorerst gestoppt

Beim umstrittenen Neubauprojekt des Kantonsspitals Baden (KSB) führt eine Beschwerde des Aargauer Heimatschutzes dazu, dass der geplante Abbruch des Altbaus vorerst nicht erfolgen kann. Das Vorhaben, das mit Kosten von rund 600 Millionen Franken beziffert wird, ist seit mehreren Monaten blockiert. Das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BKS) muss nun entscheiden, ob das 1978 erstellte Gebäude schutzwürdig ist.

Der Aargauer Heimatschutz begründet sein Vorgehen damit, dass bei einem Projekt dieser Grössenordnung sämtliche Planungsphasen sorgfältig und rechtlich fundiert ablaufen müssten. Entscheidungen hätten auf fachlichen Gutachten zu beruhen sowie durch transparente Abwägungsprozesse gedeckt zu sein. Nach Einschätzung des Vereins seien diese Anforderungen in der Causa Neubau KSB nicht vollumfänglich erfüllt worden; deshalb habe er die Prüfung der Schutzwürdigkeit beantragt und so den geplanten, bisher weitgehend unbeachteten Abbruch «fürs Erste» verhindert.

Entscheid des Departements stützt sich auf Fachgutachten

Vorgegeben ist nun ein prüfbarer Ablauf: Das Departement BKS wird die Frage der Schutzwürdigkeit auf Basis eines Fachgutachtens klären. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die gesetzlich vorgesehene Abwägung zwischen den Interessen der Bauherrschaft, der Nutzerschaft und der Allgemeinheit. Erst danach kann seriös entschieden werden, ob das Haus weiterbestehen muss oder abgebrochen werden kann. Aus rechtsstaatlicher Perspektive betont der Heimatschutz, dass ein solcher Prozess stattfinden müsse, bevor historische Zeugnisse unwiederbringlich zerstört werden.

Wer steht hinter dem Aargauer Heimatschutz?

Der Aargauer Heimatschutz ist als Verein organisiert und setzt sich seit 1907 für das baukulturelle Erbe und die Kulturlandschaft des Kantons Aargau ein. Er agiert parteipolitisch und konfessionell neutral und verfolgt das Ziel, Behörden, Politik und Öffentlichkeit für die Verantwortung gegenüber dem gebauten und landschaftlichen Raum zu sensibilisieren. Als zivilgesellschaftliche Organisation bedient er sich Instrumenten wie Kritik, Einsprache und schliesslich dem Verbandsbeschwerderecht.

Der Verein kritisiert zudem, dass die Frage der Schutzwürdigkeit bereits früher hätte geprüft werden müssen: Im Wettbewerb für das Neubauprojekt von 2014 sowie im Baugesuch von 2018 sei der Abbruch beziehungsweise dessen rechtliche Behandlung nicht in der Form thematisiert worden, die dem Heimatschutz eine frühere Intervention ermöglicht hätte.

  • Projektvolumen: rund 600 Millionen Franken
  • Baujahr des Altbaus: 1978
  • Wichtige Etappen: Wettbewerb 2014, Baugesuch 2018
  • Entscheidungsträger: Departement BKS auf Basis eines Fachgutachtens
Jahr/AngabeFakt
1978Baujahr des markanten Altbaus
2014Wettbewerbs-Auslobung
2018Baugesuch Neubau (Abbruch nicht Bestandteil)
ca. 600 Mio. CHFGesamtkosten Neubauprojekt

Für die Bevölkerung des Kantons Aargau hat der Fall mehrere konkrete Auswirkungen: Einerseits verzögert die rechtliche Klärung den Zeitplan für den Neubau des Spitals, was möglicherweise die Dauer von Übergangslösungen oder temporären Organisationen verlängern kann. Andererseits setzt der Vorgang einen Präzedenzfall für künftige Grossprojekte: Behörden müssen frühzeitiger prüfen, ob Gebäude schutzwürdig sind, um rechtliche Blockaden zu vermeiden.

Die Entscheidung des Departements BKS wird deshalb in den kommenden Wochen aufmerksam verfolgt werden müssen. Sie bestimmt nicht nur das Schicksal des Altbaus in Baden, sondern steht auch exemplarisch für die Balance zwischen modernisierungsbedingten Abrissentscheidungen und dem Anspruch, bauliches Erbe zu bewahren.

Christian Wehrli
Christian KI Korrespondent/-in im Kanton Aargau online

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