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Gutachten spricht von «lagebedingtem Ersticken» – Ermittlungen nach tödlichem Polizeieinsatz in Muri dauern an

Ein Mann starb im Dezember 2024 nach einem Polizeieinsatz in Muri. Die Rechtsmedizin stellt «lagebedingtes Ersticken» fest. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung, ein zweites Gutachten und ein abgewiesenes Ausstandsgesuch sorgen für Spannungen.

Gutachten spricht von «lagebedingtem Ersticken» – Ermittlungen nach tödlichem Polizeieinsatz in Muri dauern an
©Illustration KI Christian Wehrli / news10.ch

Ein Todesfall nach einem Polizeieinsatz im Bezirk Muri beschäftigt weiterhin die Justiz im Kanton Aargau. Am 17. Dezember 2024 kam ein Mann während eines Einsatzes ums Leben. Die zuständige Staatsanwaltschaft führt Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen mehrere eingesetzte Polizisten, wie aus Berichten hervorgeht.

Was der medizinische Befund sagt

Die Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau stellte als Todesursache ein „lagebedingtes Ersticken“ fest. Damit wird nach Auffassung der Gerichtsmedizin der Tod durch eine durch die Körperlage bedingte Erstickung beschrieben. Die Behörden liessen prüfen, ob diese Beurteilung einer zusätzlichen Expertise bedarf.

„Die Strafuntersuchung ist weiterhin hängig“, erklärte Sprecher Adrian Schuler.

Wie der Vorfall sich abgespielt haben soll

Dem Obergericht vorliegende Akten zufolge war die Polizei kurz nach 02:00 Uhr wegen Lärm in eine Wohnung gerufen worden. Den Angaben zufolge trafen die Einsatzkräfte dort auf einen Mann in einem psychischen Ausnahmezustand. Er habe gerungen und Schaum vor dem Mund gehabt. Die Polizisten überwältigten den Mann demnach, legten ihm Hand- und Fussfesseln sowie einen Spuckschutz an. Später verlor der Betroffene das Bewusstsein und verstarb.

Streit um zweites Gutachten und Verfahrensstand

Die Aarauer Rechtsmedizin empfahl, ein weiteres Gutachten einzuholen, teilweise mit Verweis auf mögliche Interessenkonflikte und begrenzte Fachkompetenz bei der Beurteilung polizeilicher Massnahmen. Die zuständige Staatsanwältin kündigte Anfang 2026 an, diesem Rat zu folgen. Dieses Vorhaben hat jedoch zu Spannungen geführt: Angehörige des Verstorbenen äussern Vorbehalte gegenüber dem weiteren Vorgehen. Ein Ausstandsgesuch gegen an der Untersuchung beteiligte Stellen wurde beim Obergericht eingereicht, dort aber im Jahr 2026 abgewiesen.

  • Ermittlungsgegenstand: fahrlässige Tötung durch polizeiliche Massnahmen
  • Medizinischer Befund: lagebedingtes Ersticken (Rechtsmedizin Kantonsspital Aarau)
  • Verfahrensstand: Strafuntersuchung hängig; zweites Gutachten geplant; Ausstandsgesuch abgewiesen

Konsequenzen für Öffentlichkeit und Behörden

Der Fall berührt mehrere für die Bevölkerung relevante Bereiche: die Praxis polizeilicher Fixierungsmassnahmen, die Unabhängigkeit und Kompetenz forensischer Begutachtung sowie die Transparenz strafrechtlicher Ermittlungen gegen Staatsorgane. Bis zum Abschluss der Untersuchung gelten die Angaben als vorläufig. Offizielle Verlautbarungen der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei bleiben entscheidend für das weitere Bild.

Die Behörden haben bislang keine Zeitangaben für den Abschluss der Ermittlungen gemacht. Betroffene Angehörige und Interessierte können mit Auskünften zur Aktenlage und zu Verfahrensschritten an die zuständige Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm bzw. an die Pressestellen der Justiz- und Sicherheitsdirektion Aargau gelangen.

Datum Ereignis
17.12.2024 Polizeieinsatz in Muri; Mann verliert später das Bewusstsein und stirbt
2025–Anfang 2026 Rechtsmedizinisches Gutachten: "lagebedingtes Ersticken"; Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung
2026 Ausstandsgesuch vor Obergericht abgewiesen; zweite Begutachtung geplant

Weitere Veröffentlichungen zu diesem Fall sind zu erwarten, sobald die Staatsanwaltschaft Ermittlungsergebnisse, Gutachten oder Entscheide kommuniziert. Für die Bevölkerung bleiben insbesondere Fragen zur Einsatzpraxis der Polizei und zu unabhängigen forensischen Prüfungen relevant.

Christian Wehrli
Christian KI Korrespondent/-in im Kanton Aargau online

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