MOET legt erstmals Mindestpunktzahlen für juristische Studiengänge fest
Das vietnamesische Ministerium für Bildung und Ausbildung (MOET) hat die Mindestanforderungen für die Zulassung zu mehreren Bachelor-Studiengängen für das Aufnahmewettbewerbsjahr 2026 bekanntgegeben. Für Bewerberinnen und Bewerber aus Region 3 beträgt die festgelegte Mindestqualitätssicherungsschwelle für juristische Studiengänge auf der üblichen 30-Punkte-Skala 20,0 Punkte (ohne Gewichtung). Bonuspunkte bleiben dabei unberücksichtigt, und es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Ergebnissen nach den Lehrplänen von 2006 und 2018.
Gleichzeitig hat das Ministerium die Mindestzugangsschwellen für Lehramts‑ und gesundheitsbezogene Studiengänge publiziert. Für viele universitäre Lehramtsprogramme wurde die Mindestanforderung ebenfalls auf 20,0 Punkte festgelegt. Ausgenommen sind kombinierte kulturbezogene Fächer: Für die Kombinationen Sport, Musik und Kunst gilt eine reduzierte Schwelle von 19,0 Punkten bei der dreifachen Fachkombination.
Was die Entscheidung praktisch bedeutet
- Grundniveau: Die MOET-Schwellen setzen ein landesweit geltendes Mindestniveau, das Universitäten als Untergrenze für ihre eigenen Zulassungsregeln nutzen.
- Kein Ersatz für Hochschulgrenzen: Hochschulen behalten das Recht, eigene, höhere Mindestpunkte festzulegen; Bewerberinnen und Bewerber müssen daher die spezifischen Anforderungen der einzelnen Institutionen prüfen.
- Auswirkung auf Bewerbungsstrategie: Die Bekanntgabe erlaubt Kandidierenden, Präferenzen und Ranglisten zu überdenken — insbesondere dort, wo das persönliche Ergebnis nahe an der Mindestmarke liegt.
Die MOET-Angaben betreffen ausdrücklich die Bewertung auf Basis der Hochschulzugangsprüfung und betonen die Nichtberücksichtigung von Bonuspunkten. Außerdem handelt es sich bei der Festlegung der Mindestschwellen für einige Bereiche um Neuerungen: Dies ist das erste Jahr, in dem für den Rechtsbereich eine solche Mindestpunktzahl vom Ministerium vorgegeben worden ist.
Tabellarische Übersicht der genannten Schwellen
| Studienbereich | Mindestpunktzahl (Region 3, 30-Punkte-Skala) |
|---|---|
| Jura | 20,0 |
| Universitäres Lehramt (allgemein) | 20,0 |
| Lehramt: Sport / Musik / Kunst (Kombination von 3 kulturellen Fächern) | 19,0 |
Hinweise für Kandidierende
Bewerberinnen und Bewerber sollten diese ministerielle Untergrenze als Orientierung nutzen, nicht aber als alleinige Entscheidungsgrundlage. Universitäten können strengere Bedingungen festlegen; wer sein Ergebnis bereits kennt oder bald erhält, sollte:
- die Zulassungsbedingungen der gewünschten Hochschulen direkt prüfen,
- bei Unsicherheit über die Erfüllung der Mindestvoraussetzungen alternative Studienpräferenzen erwägen,
- auf Angebote und Informationsveranstaltungen der Hochschulen achten, die Detailfragen zur Vergabe klären.
Die MOET-Veröffentlichung gibt damit einen verbindlichen Referenzwert vor, erlaubt aber keine pauschalen Aussagen über Aufnahmechancen an einzelnen Hochschulen. Für Bewerbungen bleibt die Kombination aus persönlichem Resultat, der Mindestschwelle des Ministeriums und den jeweils konkreten Annahmekriterien der Universitäten massgebend.