Regierungsrat genehmigt Neuorganisation
Der Aargauer Regierungsrat hat am 1. Juli 2026 entschieden, dass die Stadt Aarau und die Gemeinde Buchs ab dem 1. August 2026 getrennte Schulstrukturen aufbauen dürfen. Damit beginnt die schrittweise Entflechtung des Gemeindeverbands Kreisschule Aarau-Buchs (KSAB). Die Führungsgremien des Verbands – Kreisschulrat, Schulvorstand und die kantonal eingesetzte Taskforce – werden per 1. August 2026 aufgelöst.
Was ändert sich für Schülerinnen und Schüler?
Nach Angaben der beteiligten Gemeinden sollen Schulstandort und Besuchsrecht für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zunächst unangetastet bleiben. Konkret heisst das: Schülerinnen und Schüler können weiterhin den vorgesehenen Schulstandort besuchen, auch wenn dieser ausserhalb ihrer Wohngemeinde liegt. Die unmittelbaren Schulwege und Stundenpläne bleiben damit vorerst bestehen.
Personal, Angebote und Übergangsregelungen
Künftig übernimmt jede Gemeinde die Führung und das Personal der Schulstandorte auf ihrem Gebiet. Die Stadt Aarau bleibt vorläufig Träger mehrerer gemeinsamer Angebote: Sie führt weiterhin die Musikschule, die Tagesschule und die Schulsozialarbeit für beide Gemeinden. Ebenfalls bei Aarau verbleiben das Personal der bisherigen KSAB-Geschäftsstelle sowie die Verantwortung für die Horte.
- Auflösung der Führungsgremien per 1. August 2026
- Vorläufiger Verbleib gemeinsamer Angebote bei Aarau (Musikschule, Tagesschule, Schulsozialarbeit, Horte)
- Vollständige und ordentliche Auflösung des Gemeindeverbands geplant für den 31. Juli 2027
Begleitung des Auflösungsprozesses
Für die Zeit bis zur endgültigen Auflösung soll eine gemeinsame Kommission den Prozess überwachen. In diesem Gremium sitzt je eine Vertretung des Stadtrats Aarau, des Gemeinderats Buchs sowie des Kantons. Die vollständige Auflösung des Gemeindeverbands ist auf 31. Juli 2027 datiert; dafür sind noch Beschlüsse der Einwohnerräte beider Gemeinden erforderlich.
Offene Fragen und mögliche weitere Zusammenarbeit
Trotz der Trennung bleiben mehrere Bereiche offen, in denen die Gemeinden zusammenarbeiten könnten. Es werden Arbeitsgruppen eingesetzt, die konkret prüfen sollen, wie eine künftige Zusammenarbeit bei der Musikschule und der Schulsozialarbeit aussehen könnte. Auch ein Austausch von Schülerinnen und Schülern auf der Oberstufe wird auf seine Umsetzbarkeit hin überprüft.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 1. Juli 2026 | Regierungsrat entscheidet über teilweisen Sistierung der Satzungen |
| 1. August 2026 | Auflösung der Führungsgremien; Gemeinden übernehmen Verantwortung |
| 31. Juli 2027 | Geplante ordentliche Auflösung des Gemeindeverbands (nach Einwohnerratsbeschlüssen) |
Für Eltern und Mitarbeitende bedeutet der Entscheid vorerst Planungs- und Klärungsbedarf. Entscheidend werden die nächsten Beschlüsse der Einwohnerräte sowie die Arbeit der eingesetzten Kommission und Arbeitsgruppen sein, die konkrete Finanzierungs-, Personal- und Betriebsfragen regeln müssen. Solange die Übergangsbestimmungen gelten, bleibt das Schulangebot für die betroffenen Kinder stabil; langfristig sind jedoch Anpassungen bei Verwaltung, Personalführung und möglicherweise bei Angeboten denkbar.