Polizei ermittelt gegen Aargauer Immobilienfirma
Gegen eine Aargauer Immobilienfirma wird aufgrund mehrerer Anzeigen wegen mutmasslicher Abzocke ermittelt. Betroffene berichten übereinstimmende Abläufe: attraktive Online-Inserate, Besichtigungen, geforderte Anzahlungen — und anschliessend Probleme, weil die beworbenen Objekte offenbar nicht existieren oder nicht zum Verkauf stehen. Das Betreibungsregister weist für die fragliche Firma Verbindlichkeiten von mehr als 120'000 Franken im Zeitraum von August 2025 bis April 2026 aus.
Konkrete Opfer und Verluste
Ein Fall betrifft einen 58-jährigen Mann aus Graubünden, der laut Angaben 27'000 Franken an die Firma überwies, nachdem er eine Wohnung reserviert hatte. Er bemängelte, dass die in den Inseraten verwendeten Bilder nicht mit der besichtigten Wohnung übereinstimmten. Eine Begleiterin der Firma erklärte ihm, die Wiederverwendung von Bildern sei gängig, und drängte auf eine rasche Zahlung.
Weitere Betroffene aus dem Kanton Aargau, namentlich ein Ehepaar, meldeten, sie hätten für ein Eigenheim bezahlt, für das letztlich keine Baubewilligung vorlag. Nach Angaben der Geschädigten endete ihr «Traum» im finanziellen Schaden. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei prüfen nun die Vorwürfe.
Typischer Ablauf der Mutmasslichen Masche
- Online-Inserat mit ansprechenden Fotos und Preisangabe
- Besichtigung begleitet durch Vertreter der Firma
- Forderung einer Reservation oder Anzahlung innerhalb kurzer Frist
- Späterer Rückzug der Verkaufsgrundlage (keine Bewilligung, Objekt nicht verfügbar)
Betroffene schildern Drucksituationen und unklare Vertragsgrundlagen. Verbraucherschützer warnen generell vor schnellen Anzahlungsforderungen ohne gesicherte Eigentums- oder Bewilligungsgrundlagen.
Was Mieter und Käufer aus dem Kanton Aargau jetzt wissen sollten
Für Personen, die eine Immobilie kaufen möchten, sind folgende Punkte zentral:
- Prüfung der Verkaufsgrundlage: Liegt ein gültiger Eigentumsnachweis oder eine klare Verkaufsberechtigung vor?
- Baurechtliche Situation klären: Existiert eine Baubewilligung für das betreffende Projekt?
- Keine hohen Anzahlungen ohne schriftliche Sicherheiten (Notar, Treuhand oder Verwahrung auf Sperrkonto)
- Misstrauisch sein bei wiederverwendeten Inseratsbildern und hohem Zeitdruck
Bei Verdacht auf Betrug empfiehlt sich die Anzeige bei der Polizei sowie eine Meldung an die örtliche Verbraucherberatung. Die laufenden Betreibungen und die polizeiliche Untersuchung können für Betroffene zusätzlich langwierige Prozesse nach sich ziehen.
«Wir wurden über den Tisch gezogen, unser Traum ist geplatzt»
Die Untersuchungen der Behörden laufen. Sollte sich der Verdacht erhärten, drohen der Firma zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. Für potenzielle Käufer im Kanton Aargau ist die Angelegenheit eine Erinnerung an die Bedeutung sorgsamer Prüfung und an die Risiken bei direkten Vorauszahlungen an nicht ausreichend geprüfte Anbieter.