Verwaltungsgebäude ohne private Hunde
Der Kanton Schwyz zieht Konsequenzen aus einem kürzlich gemeldeten Vorfall: Ab dem 1. September sind private Hunde in allen Gebäuden der kantonalen Verwaltung untersagt. Damit sollen Mitarbeitende und Besucherinnen besser geschützt werden. Zulässig bleiben demnach nur Diensthunde – Ausnahmen werden nicht gemacht.
Grund für die Verschärfung war ein Bissvorfall in einem Regierungsgebäude, bei dem eine Reinigungskraft verletzt wurde. Die massgebliche Stelle sieht in der neuen, klaren Regelung einen Weg, um künftige Vorfälle zu vermeiden und einheitliche Verhältnisse in der Verwaltung herzustellen.
«An vereinzelten Stellen tatsächlich eine Praxis eingeschlichen»,
so begründet die Regierung – namentlich Regierungsrat André Rüegsegger – die Notwendigkeit, die bestehenden Bestimmungen nochmals ausdrücklich durchzusetzen. Die kantonale Regelung legt fest, dass private Vierbeiner künftig nicht mehr in der Verwaltung geduldet werden.
Hintergrund und bestehende Bestimmungen
Eine entsprechende Verbotsregel besteht laut Mitteilung bereits seit mindestens 2010. Nach Ansicht der Regierung hatte sich über die Jahre jedoch an einzelnen Orten die Praxis eingeschlichen, Hunde in Büros zuzulassen oder zu dulden. Das Hochbauamt hat nun Mitarbeitende erneut auf die geltenden Vorschriften hingewiesen.
- Geltungsbeginn: 1. September
- Geltungsbereich: Alle Regierungs- und Verwaltungsgebäude des Kantons Schwyz
- Ausnahmen: Nur Dienst- oder Assistenzhunde
- Auslöser: Bissvorfall einer Reinigungskraft
Konkrete Folgen für Mitarbeitende und Besucher
Für Angestellte des Kantons bedeutet die Änderung, dass sie ihre privaten Hunde nicht mehr mit an den Arbeitsplatz bringen dürfen. Besucherinnen und Besucher mit Hunden müssen beim Betreten kantonaler Verwaltungsgebäude auf einen Begleiter verzichten oder gegebenenfalls Alternativen finden. Die Massnahme zielt darauf ab, einheitliche Verhältnisse und mehr Sicherheit für Personal und Dritte zu schaffen.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Ab wann gilt das Verbot? | 1. September |
| Gilt das Verbot überall? | Ja, in allen Regierungsgebäuden des Kantons Schwyz |
| Gibt es Ausnahmen? | Nur für Dienst- oder Assistenzhunde |
Der Kanton verweist auch auf die generell strengen Regeln für Hunde im öffentlichen Raum. So gelten im Kanton Schwyz bereits mehrere Auflagen, etwa eine grundsätzlich restriktive Leinenpflicht, die darauf abzielt, Sicherheit und Ordnung in öffentlichen Bereichen zu gewährleisten.
Die Massnahme ist als präventive Reaktion auf den Vorfall zu verstehen. Das Hochbauamt und die zuständigen Behörden werden die Einhaltung der Regelung überwachen und Mitarbeitende erneut sensibilisieren, heisst es in den Mitteilungen der Regierung.