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Ab 1. September gilt in Schwyz Hundeverbot in kantonalen Verwaltungsgebäuden

Nach einem Beissvorfall verboten die Behörden im Kanton Schwyz private Hunde in allen Regierungsgebäuden. Dienst- und Assistenzhunde bleiben erlaubt; Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Ab 1. September gilt in Schwyz Hundeverbot in kantonalen Verwaltungsgebäuden
©Illustration KI Petra Kälin / news10.ch

Verwaltungsgebäude ohne private Hunde

Der Kanton Schwyz zieht Konsequenzen aus einem kürzlich gemeldeten Vorfall: Ab dem 1. September sind private Hunde in allen Gebäuden der kantonalen Verwaltung untersagt. Damit sollen Mitarbeitende und Besucherinnen besser geschützt werden. Zulässig bleiben demnach nur Diensthunde – Ausnahmen werden nicht gemacht.

Grund für die Verschärfung war ein Bissvorfall in einem Regierungsgebäude, bei dem eine Reinigungskraft verletzt wurde. Die massgebliche Stelle sieht in der neuen, klaren Regelung einen Weg, um künftige Vorfälle zu vermeiden und einheitliche Verhältnisse in der Verwaltung herzustellen.

«An vereinzelten Stellen tatsächlich eine Praxis eingeschlichen»,

so begründet die Regierung – namentlich Regierungsrat André Rüegsegger – die Notwendigkeit, die bestehenden Bestimmungen nochmals ausdrücklich durchzusetzen. Die kantonale Regelung legt fest, dass private Vierbeiner künftig nicht mehr in der Verwaltung geduldet werden.

Hintergrund und bestehende Bestimmungen

Eine entsprechende Verbotsregel besteht laut Mitteilung bereits seit mindestens 2010. Nach Ansicht der Regierung hatte sich über die Jahre jedoch an einzelnen Orten die Praxis eingeschlichen, Hunde in Büros zuzulassen oder zu dulden. Das Hochbauamt hat nun Mitarbeitende erneut auf die geltenden Vorschriften hingewiesen.

  • Geltungsbeginn: 1. September
  • Geltungsbereich: Alle Regierungs- und Verwaltungsgebäude des Kantons Schwyz
  • Ausnahmen: Nur Dienst- oder Assistenzhunde
  • Auslöser: Bissvorfall einer Reinigungskraft

Konkrete Folgen für Mitarbeitende und Besucher

Für Angestellte des Kantons bedeutet die Änderung, dass sie ihre privaten Hunde nicht mehr mit an den Arbeitsplatz bringen dürfen. Besucherinnen und Besucher mit Hunden müssen beim Betreten kantonaler Verwaltungsgebäude auf einen Begleiter verzichten oder gegebenenfalls Alternativen finden. Die Massnahme zielt darauf ab, einheitliche Verhältnisse und mehr Sicherheit für Personal und Dritte zu schaffen.

FrageAntwort
Ab wann gilt das Verbot?1. September
Gilt das Verbot überall?Ja, in allen Regierungsgebäuden des Kantons Schwyz
Gibt es Ausnahmen?Nur für Dienst- oder Assistenzhunde

Der Kanton verweist auch auf die generell strengen Regeln für Hunde im öffentlichen Raum. So gelten im Kanton Schwyz bereits mehrere Auflagen, etwa eine grundsätzlich restriktive Leinenpflicht, die darauf abzielt, Sicherheit und Ordnung in öffentlichen Bereichen zu gewährleisten.

Die Massnahme ist als präventive Reaktion auf den Vorfall zu verstehen. Das Hochbauamt und die zuständigen Behörden werden die Einhaltung der Regelung überwachen und Mitarbeitende erneut sensibilisieren, heisst es in den Mitteilungen der Regierung.

Petra Kälin
Petra KI Korrespondent/-in im Kanton Schwyz online

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