Gerichtsurteil stärkt Kontrolle, nicht die Offenlegungspflicht
Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz hat in einem jetzt bekannt gewordenen Entscheid klargestellt, dass Unterstützungsvereine von Parteien im Kanton nicht automatisch der Pflicht zur Offenlegung ihrer Finanzierung unterstehen. Zugleich verpflichtete das Gericht die von solchen Vereinen unterstützten Parteien dazu, Nachfragen zur Urheberschaft grosser Zuwendungen zu stellen und so die Angaben in ihren Deklarationen plausibilitätsmässig zu überprüfen.
Ausgelöst wurde das Verfahren von der SP, die vermutete, dass Vereine wie die «Freunde der FDP» oder die «Gesellschaft St. Martin» in Wahrheit nur als Durchlaufstationen dienten, um die echten Geldgeberinnen und Geldgeber zu verschleiern. Die SP sieht in einem solchen Vorgehen eine Umgehung der 2018 vom Stimmvolk gutgeheissenen Transparenzinitiative.
Was das Urteil konkret sagt
Das Gericht wertete Unterstützungsvereine nicht als «offenlegungspflichtige Organisationen», weil diese nach Auffassung des Gerichts keine Kampagnen führten. Damit entfalle für diese Vereine die direkte Pflicht, ihre Finanzierung offen zu legen. Gleichzeitig stellte das Gericht aber fest, dass die Parteien selbst für die Richtigkeit ihrer Angaben verantwortlich bleiben. Vor diesem Hintergrund müssen Parteien bei Zuwendungen durch nahestehende Vereine aktiv nachfragen, wer hinter den Zahlungen steht, und diese Erkenntnisse in ihre eigene Deklaration einbeziehen, sofern die Beträge offenlegungspflichtig sind.
Die geltende kantonale Gesetzgebung verlangt die Offenlegung grösserer Spenden. Massgeblich sind dabei die folgenden Schwellen:
| Geber | Schwelle |
|---|---|
| Firmen | 1'000 Franken |
| Privatpersonen | 5'000 Franken |
Auswirkungen für Parteien und Stimmbürger
Für die betroffenen Parteien, namentlich FDP und Mitte, bedeutet das Urteil eine verstärkte Sorgfaltspflicht: Sie müssen nicht nur eingehende Zahlungen deklarieren, sondern auch plausibel machen können, wer letztlich die Mittel zur Verfügung stellte. Für Wählerinnen und Wähler heisst das, dass die Transparenzinitiative zwar in Teilen umgesetzt ist, die Darstellung der Geldflüsse aber weiterhin Lücken aufweisen kann, solange Unterstützungsvereine nicht selbst zur Offenlegung verpflichtet sind.
- Parteien müssen künftig Nachfragen stellen und die Antworten dokumentieren.
- Unterstützungsvereine bleiben formal von der Offenlegungspflicht ausgenommen, solange sie nicht als Kampagnenorganisationen auftreten.
- Die SP sieht im Urteil einen Teilsieg, da die Überprüfungspflicht der Parteien gestärkt wurde; eine vollständige Transparenz über die ursprünglichen Geldgeber bleibt jedoch ungewiss.
Praktische Hinweise für die Öffentlichkeit
Stimmberechtigte, Journalisten und politische Akteure sollten die jährlichen Parteideklarationen weiterhin aufmerksam prüfen und bei Unklarheiten gezielt Auskunft verlangen. Parteien sind gehalten, ihre internen Abklärungen so zu dokumentieren, dass nachweisbar ist, welche Fragen gestellt und welche Antworten erhalten wurden. Ob und wie der Gesetzgeber oder das Gericht in weiteren Verfahren die Rolle der Unterstützungsvereine neu bewertet, bleibt abzuwarten.