Regierungsrat beantragt Ausgabenbewilligung
Der Kanton Schwyz will zwischen Biberbrugg und Chaltenboden in der Gemeinde Feusisberg eine rund 1'300 Meter lange Anlage für den Langsamverkehr erstellen lassen. Für die Projektierung und Ausführung dieses Werks samt Reserve beantragt der Regierungsrat beim Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung von 36 Millionen Franken. Die Mittel sollen aus der Spezialfinanzierung Strassenbau stammen.
Warum das Projekt?
Auf der betroffenen Hauptstrasse sind derzeit rund 24'000 Fahrzeuge pro Tag unterwegs. Laut Mitteilung der Staatskanzlei bestehe für Velofahrende auf der Strecke ein „grosses Sicherheitsdefizit“. Aktuell gibt es Velostreifen, die an die rechte Fahrbahn angrenzen; sowohl deren Breite als auch jene der Fahrbahnen für den motorisierten Verkehr entsprächen nicht den aktuellen Normvorgaben. Für Fussgängerinnen und Fussgänger fehlt zwischen Biberbrugg und Chaltenboden bislang eine durchgehende Verbindung.
Geplante Anlage und Folgen für den Verkehr
Vorgesehen ist eine kombinierte Velo- und Fusswegfläche mit einer Breite von insgesamt 3,5 Metern. Ab dem Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg verläuft die Anlage mehrheitlich über Brücken; vor dem Chaltenbodenrank ist eine Überführung geplant, die in die Industrieerschliessung beim Chaltenboden übergeht. Mit der neuen Anlage würden die vorhandenen Velostreifen auf der Fahrbahn aufgehoben, sodass die Fahrbahnen für den motorisierten Verkehr normgerecht verbreitert und angepasst werden können – auch im Hinblick auf die erwartete Zunahme des Verkehrs.
„Weder deren Breite noch jene der Fahrbahnen für den motorisierten Verkehr entsprechen den aktuellen Normvorgaben“, schrieb die Staatskanzlei.
Hohe Kosten und lange Vorgeschichte
Die Regierung betont, dass die Ausgabenbewilligung auch die Projektierungsphase abdeckt, um frühzeitig «die politische Gewissheit» zu schaffen, dass der Kanton das Vorhaben trotz der hohen Kosten umsetzen kann. Diskussionen und Abklärungen zur ungenügenden Situation für den Langsamverkehr dauern demnach seit fast 20 Jahren. Untersuchungen und Variantenstudien hätten ergeben, dass nur eine getrennte Infrastruktur für Velos und Fussgängerinnen realistische Umsetzungschancen bietet.
Was bedeutet das für Anwohnende und Pendlerinnen?
- Erhöhte Sicherheit für Velofahrende und Fussgängerinnen durch physische Trennung vom motorisierten Verkehr.
- Wegfall der derzeitigen Velostreifen auf der Fahrbahn; Anpassung der Fahrbahnbreiten für Autos und Lastwagen.
- Baustellen in der Ausführungsphase mit möglichen Verkehrsbehinderungen auf einer stark frequentierten Achse.
Die genaue Zeitschiene für Projektierung und Bau ist in der Mitteilung nicht angegeben. Ebenso fehlen bislang detaillierte Angaben zu Bauphasen oder temporären Umleitungen. Klar ist, dass die Finanzierung über die Strassenbau-Spezialfinanzierung erfolgen soll, was Einfluss auf künftige Investitionsspielräume im Kantonsstrassenbau haben kann.
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Länge der Anlage | 1'300 m |
| Breite Velo-/Gehweg | 3,5 m |
| Täglicher Fahrzeugverkehr | 24'000 Fahrzeuge |
| Beantragte Ausgaben | 36 Mio. CHF |
Der Kantonsrat entscheidet über die beantragte Ausgabenbewilligung. Für die Bevölkerung im Einzugsgebiet bedeutet ein positiver Entscheid langfristig bessere Sicherheitsverhältnisse für den Langsamverkehr, kurzfristig aber voraussichtlich Bauarbeiten und Anpassungen im gewohnten Verkehrsablauf.