Teilweise Entspannung nach Regen, strikte Regeln in der Nähe des Waldes bleiben
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat am Mittwochmittag das bisher geltende absolute Feuerverbot aufgehoben. Gleichzeitig weist die kantonale Mitteilung darauf hin, dass weiterhin die Gefahrenstufe 4 gilt und die meisten Präventionsmassnahmen damit fortbestehen.
Für Anwohnerinnen und Anwohner in Appenzell ist vor allem relevant, welche Einschränkungen weiterhin gelten: Im und in Waldesnähe bis zu 50 Metern bleiben offene Feuer und das Grillieren mit Holzkohle verboten. Damit sollen Brandrisiken in Bereichen mit erhöhter Waldgefährdung minimiert werden.
- Absolute Aufhebung des regionalen Feuerverbots seit Mittwochmittag
- Weiterhin gültige Gefahrenstufe: 4
- Offene Feuer und Holzkohle-Grillieren im Wald sowie bis 50 m Abstand bleiben verboten
Die Mitteilung nennt zudem konkrete Vorgaben zu erlaubten und verbotenen Grillgeräten: Die Verwendung von Gas- oder Elektrogrills ist im Wald ebenfalls untersagt. In Siedlungsgebieten ist die Nutzung solcher Grills erlaubt, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird.
| Ort / Situation | Status |
|---|---|
| Im Wald / bis 50 m Waldesnähe | Offene Feuer und Holzkohle-Grillieren verboten; Gas-/Elektrogrill verboten |
| Siedlungsgebiet, ≥ 50 m Abstand zum Wald | Grillieren mit Holzkohle und Kleinfeuerwerk wieder erlaubt |
| Ganzes Kantonsgebiet | Raketenabschuss und Himmelslaternen mit Kerzen weiterhin untersagt |
Die Kantonsmeldung führt als Begründung für die Aufhebung des absoluten Feuerverbots die Niederschläge der vergangenen Tage an, die zu einer leichten Entspannung der Lage geführt hätten. Zugleich wird betont, dass die Regenmengen noch nicht ausreichen, um die lang anhaltende Trockenheit vollständig auszugleichen.
«Die Regenfälle reichten noch nicht aus, um die länger anhaltende Trockenheit vollständig auszugleichen», heisst es in der Mitteilung.
Weiterhin gibt der Kanton eine Empfehlung an Wasserversorgungen und Gemeinden, sich sparsamer beim Trinkwassergebrauch zu verhalten oder entsprechende Appelle an die Bevölkerung zu richten. Das weist darauf hin, dass die Wasserwirtschaft trotz der Niederschläge angespannt bleibt.
Für die Bevölkerung von Appenzell bedeutet dies konkret: Aktivitäten mit offenem Feuer bleiben in der Nähe von Wäldern eingeschränkt, und für Veranstaltungen oder private Anlässe sind die vorgeschriebenen Abstände einzuhalten. Feuerwerk mit geringer Wirkung ist in Siedlungsgebieten unter Beachtung des Abstandes wieder möglich, während Raketen und Himmelslaternen weiterhin verboten sind.
Die kantonale Informationsbroschüre «Verhalten bei Trockenheit» wird in der Mitteilung als Referenz empfohlen und enthält detaillierte Hinweise, wo Feuer erlaubt sind. Einwohnerinnen und Einwohner sollten sich bei Unsicherheit an die kommunalen oder kantonalen Stellen wenden.