Projekt auf Pause: Ursachen und nächster Schritt
Die Arbeiten am geplanten gemeinsamen eGov‑Portal der Kantone Obwalden und Nidwalden sowie beteiligter Gemeinden sind vorläufig eingestellt worden. Das geben die verantwortlichen Stellen in einer gemeinsamen Mitteilung bekannt. Hintergrund ist eine Neubeurteilung des Projekts durch eine externe Fachperson, die Abläufe, Zielsetzungen und die Projektorganisation klarer definieren soll.
Ursprünglich hatten die Kantonsparlamente beider Kantone im Jahr 2025 die benötigten Kredite gesprochen. Das Portal sollte in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 in Betrieb gehen und den Einwohnerinnen, Einwohnern sowie Unternehmen einen zentralen Zugang zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen bieten. Nun hat die Projektleitung festgestellt, dass die Einführung weit über die reine technische Umsetzung hinausgeht und die Komplexität unterschätzt worden sei.
«Verschiedene Aspekte wurden in der ursprünglichen Planung nicht im notwendigen Umfang berücksichtigt.»
Als Beispiele nennt die Mitteilung Auswirkungen auf interne Prozesse und Zuständigkeiten sowie unterschiedliche Vorstellungen über den Projektumfang und die konkrete Umsetzung. Diese offenen Punkte sollen vor einer Weiterführung des Vorhabens geklärt werden.
Konkrete Folgen für Verwaltung, Gemeinden und Bevölkerung
Die Sistierung hat mehrere praktische Auswirkungen:
- Ein definierter Starttermin ist derzeit offen; Entscheidungen zu Zeitplan und Finanzierung werden erst nach der externen Prüfung getroffen.
- Die Abstimmung zwischen Kantonen, Gemeinden und dem IT‑Dienstleister ILZ (InformatikLeistungsZentrum Obwalden/Nidwalden) wird neu organisiert.
- Projekte und Prozesse, die bereits auf die Portalinbetriebnahme abgestimmt waren, müssen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet dies, dass bislang angekündigte oder erwartete digitale Schalterlösungen nicht wie geplant in den kommenden Wochen zur Verfügung stehen. Bürgerinnen und Unternehmen müssen daher weiterhin die bestehenden Zugänge zu kommunalen und kantonalen Diensten nutzen.
Wie geht es weiter? Zeitplan und Prüfung
Die Projektsteuerung hat die Suche nach einer geeigneten externen Fachperson aufgenommen. Diese soll eine umfassende Auslegeordnung vornehmen: Ziel ist, ein klares Projekthandbuch zu erstellen, Abläufe zu schärfen und einen realistischen Zeit‑ sowie Finanzierungsplan für die weiteren Umsetzungsphasen vorzulegen. Erst danach wollen die Kantone über das weitere Vorgehen entscheiden.
Was Bürgerinnen und Unternehmen jetzt wissen sollten
Bis zur Neubeurteilung bleiben bestehende Verwaltungswege bestehen. Bürgerinnen und Unternehmen, die auf digitale Dienstleistungen warteten, sollten wie folgt vorgehen:
- Weiterhin die bekannten Online‑Formulare und Kontaktkanäle der einzelnen Gemeinden und Kantone nutzen.
- Bei Frage zu digitalen Dienstleistungen direkt die zuständigen Gemeindeverwaltungen oder das kantonale Serviceangebot konsultieren (Telefon oder E‑Mail über die offiziellen Webseiten).
- Auf Mitteilungen der Kantone achten: Nach Abschluss der externen Prüfung werden Zeitplan und Umsetzung kommuniziert.
| Meilenstein | Stand |
|---|---|
| Parlamentarische Kreditbewilligung | 2025 |
| Geplanter Betriebsstart | 2. Hälfte 2026 (nun offen) |
| Aktueller Status | Sistiert; externe Prüfung läuft |
Die Sistierung ist ein Hinweis darauf, dass die digitale Transformation der Verwaltungsleistungen nicht nur eine Frage der Technik, sondern auch der Organisation und der Abstimmung zwischen mehreren Ebenen ist. Das weitere Vorgehen und die Ergebnisse der externen Auslegeordnung werden entscheidend dafür sein, wie rasch ein nutzerfreundliches und verlässliches Portal für die Bevölkerung realisiert werden kann.