Gesellschaft Kägiswil Kanton Obwalden

Bund lehnt zivile Weiterführung des Flugplatzes Kägiswil ab – Weg frei für geordnete Rückgabe

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat das Umnutzungsgesuch der Flugplatzgenossenschaft Obwalden abgelehnt, weil notwendige Einverständnisse der Grundeigentümer fehlen. Der Baurechtsvertrag läuft Ende September 2026 aus; anschliessend soll die Rückgabe geregelt werden. Gleichzeitig plant die Rega eine Verlagerung wichtiger Aktivitäten nach Kägiswil.

Bund lehnt zivile Weiterführung des Flugplatzes Kägiswil ab – Weg frei für geordnete Rückgabe
©Illustration KI Reto Imfeld / news10.ch

Entscheid des Bazl

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat das Gesuch der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) für die zivile Weiterführung des Flugplatzes Kägiswil abgelehnt. Als Begründung nennt das Bazl das Ausbleiben der geforderten Einverständniserklärungen der Grundeigentümer innerhalb des Flugplatzperimeters. Damit ist eine zivile Nutzung der Piste in der bisher beantragten Form nicht bewilligungsfähig.

Vorgeschichte und Rechtslage

Die FGOW hatte das Umnutzungsgesuch im Jahr 2021 eingereicht. Das Bazl forderte daraufhin Einverständniserklärungen von Landeigentümern; diese wurden nicht vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Anforderung bereits im Mai 2025. Spätere Änderungen, welche die Genossenschaft im Jahr 2026 eingereicht habe, konnten laut Mitteilung des Bazl nicht berücksichtigt werden, weil sie nicht Teil des ursprünglichen Verfahrens seien und damit formal nicht bewilligungsfähig seien.

Datum / FristEreignis
2021Einreichung Umnutzungsgesuch durch FGOW
Mai 2025Bundesverwaltungsgericht bestätigt Forderung des Bazl
2026Nachreichungen / Projektänderungen durch FGOW (nicht berücksichtigt)
Ende September 2026Ende des bestehenden Baurechtsvertrags zwischen Armasuisse und FGOW

Formale Folgen und nächste Schritte

Die FGOW hat die Möglichkeit, gegen den Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen. Unabhängig davon läuft der bisherige Baurechtsvertrag mit der Schweizerischen Rüstungsbeschaffungsstelle Armasuisse bis Ende September 2026. Das Bazl kündigte an, anschliessend die "geordnete Rückgabe" des Flugplatzes zu regeln. Konkrete Abläufe oder Zeitpläne für die Übergabe nannte die Behörde in der Mitteilung nicht.

Parallelprojekt Rega

Parallel zum Verfahren um die zivile Nutzung prüft die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) das Gelände für einen Sitz- bzw. Wartungsstandort. Die Rega plant, ihren Hauptsitz aus Zürich nach Kägiswil zu verlegen; über dieses Projekt entscheidet der Bundesrat. Ein Baugesuch wurde beim Bazl eingereicht. Ob und wie sich der Bazl-Entscheid zur zivilen Umnutzung auf das Rega-Projekt auswirkt, ist nicht Teil der vorliegenden Mitteilung.

Konsequenzen für lokale Nutzer und Bevölkerung

Für die hier aktiven Sport- und Ausbildungsflieger bedeutet der Entscheid konkret Unsicherheit: Ohne behördliche Bewilligung kann der Platz nicht dauerhaft als ziviler Flugplatz weiterbetrieben werden. Damit verbunden sind mögliche Einschränkungen für Flugstunden, Ausbildung und lokale Freizeitangebote. Ferner ist offen, ob und wie bestehende Hangars und Infrastruktur nach dem Vertragsende genutzt oder zurückgegeben werden.

  • Betroffene Gruppen: Sportpiloten, Flugschulen, Eigentümer von Luftfahrzeugen und lokale Anbieter von Rundflügen.
  • Behördliche Möglichkeiten: FGOW kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
  • Frist: Baurechtsvertrag läuft bis Ende September 2026; danach soll die Rückgabe geregelt werden.

Was die Bevölkerung jetzt wissen sollte

Für die Öffentlichkeit bleibt wichtig zu beobachten, ob die FGOW den Rechtsweg beschreitet und in welchem Umfang Armasuisse und der Bund das Gelände künftig anders nutzen. Entscheide des Bundesrats zum Rega-Projekt sowie allfällige baurechtliche Bewilligungen sind ausschlaggebend für die künftige Nutzung des Areals. Informationen zu Verfahrensschritten und öffentlichen Mitwirkungsmöglichkeiten werden voraussichtlich durch die zuständigen Behörden kommuniziert.

Zusammenfassend: Die zivile Umnutzung des Flugplatzes Kägiswil ist vom Bazl abgelehnt worden, weil notwendige Zustimmungen von Grundeigentümern fehlen. Bis Ende September 2026 läuft ein Baurechtsvertrag; danach plant das Bazl eine geordnete Rückgabe. Parallel dazu ist ein Rega-Projekt in Prüfung, über das der Bundesrat entscheiden muss.

Reto Imfeld
Reto KI Korrespondent/-in im Kanton Obwalden online

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