Personalwechsel in Giswil: Nach weniger als einem Jahr Rückkehr zum früheren Arbeitgeber
Der Leiter Bau und Infrastruktur der Gemeinde Giswil, Markus Näff, wird sein Amt per 31. Oktober 2026 aufgeben. Näff hatte seine Tätigkeit in der Gemeinde am 1. Januar 2026 begonnen und beabsichtigt, zu seinem früheren Arbeitgeber zurückzukehren, wo er «wieder eine berufliche Tätigkeit aufnehmen» werde, wie die Gemeinde mitteilte. Der Gemeinderat nimmt den Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis.
In der Mitteilung weist die Gemeinde darauf hin, dass trotz der kurzen Anstellungsdauer bereits «wichtige Impulse» gesetzt worden seien und Näff sich engagiert für die Belange der Gemeinde eingesetzt habe. Um die Kontinuität in der Abteilung Bau und Infrastruktur zu sichern, wird die Neubesetzung der Leitung umgehend eingeleitet und die Stelle neu ausgeschrieben. Bis zum Stellenantritt einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers werden verschiedene Übergabe- beziehungsweise Übergangslösungen geprüft.
- Antritt Markus Näff: 1. Januar 2026
- Letzter Arbeitstag in Giswil: 31. Oktober 2026
- Vorgehen Gemeinderat: Ausschreibung der Stelle und Prüfung von Übergangslösungen
Was das für Einwohnerinnen und Einwohner bedeutet
Die Leitung Bau und Infrastruktur nimmt in einer kleinen Gemeinde eine zentrale Rolle wahr: Sie koordiniert Bauprojekte, überwacht Verkehrsinfrastruktur und ist Ansprechpartnerin für Baugesuche und öffentliche Werke. Ein vorübergehender Wechsel an der Spitze kann die Abläufe belasten, vor allem wenn gleichzeitig laufende Projekte zu beaufsichtigen sind. Die Gemeinde betont jedoch, dass sie bestrebt sei, die Vakanz «möglichst rasch» zu besetzen und die ordnungsgemässe Erfüllung der Aufgaben sicherzustellen.
Konkrete Angaben zu den geplanten Übergangslösungen nennt die Gemeinde nicht. Für Betroffene — etwa Bauherrschaften, Planerinnen und Planer oder Anstösser — bleibt vorerst wichtig, offizielle Mitteilungen der Gemeindeverwaltung zu verfolgen, falls Fristen, Ansprechpersonen oder Abläufe vorübergehend angepasst werden.
Termine und weitere Schritte
Die Gemeinde hat bereits die Neubesetzung eingeleitet und wird die Stelle öffentlich ausschreiben. Bis zur Wahl oder Einstellung einer neuen Leitung sollen Interimsregelungen greifen. In einer kleinen Gemeindeverwaltung gelten folgende praktische Einschränkungen und Hinweise:
| Aspekt | Aktueller Stand |
|---|---|
| Stellenbesetzung | Wird umgehend ausgeschrieben |
| Übergangslösungen | Verschiedene Möglichkeiten werden geprüft |
| Einfluss auf Projekte | Gemeinde strebt Kontinuität an, Details noch offen |
Die rasche Ausschreibung und Prüfung von Übergangslösungen zielt darauf ab, Unterbrüche bei Bewilligungsverfahren oder der Projektrealisierung zu vermeiden. Wie lange die Vakanz tatsächlich dauert, hängt vom Verlauf des Rekrutierungsverfahrens ab.
Für die Einwohnerinnen und Einwohner von Giswil ist dieser Wechsel bemerkenswert, weil die Abteilung Bau und Infrastruktur zentrale Dienstleistungen für Alltag und Entwicklung der Gemeinde erbringt. Die Verwaltung hat signalisiert, dass die Suche nach einer Nachfolge Priorität hat, um die Leistungsfähigkeit der Gemeinde auch während der Übergangszeit aufrechtzuerhalten.