Am Ufer des Lungernsees ist ein Konflikt zwischen Betrieb, Behörden und Umweltschutz entbrannt. Das Unternehmen Fischerparadies Lungern, dessen grösste Aktionärin die Gemeinde Lungern ist, betreibt am See eine Betriebszentrale sowie Parkplätze, die sich nach geltender Raumplanung in der Landwirtschaftszone befinden und damit eigentlich nicht zulässig sind. Behörden und Medienberichten zufolge werden diese Bauten hingegen seit rund 15 Jahren toleriert.
Wie es dazu kam
Der Kanton Obwalden erteilte der Betreiberfirma im Jahr 2013 eine Bewilligung, um eine Betriebszentrale in einem ehemaligen Kraftwerksgebäude einzurichten. Parallel dazu wurden mehrere Parkfelder «befristet toleriert». Die kantonalen Behörden gingen davon aus, dass rasch eine rechtskonforme Lösung geschaffen würde: geplant war die Schaffung einer Sonderzone für Fischerei.
- 2013: Bewilligung des Kantons für Betriebszentrale in ehemaligem Kraftwerksgebäude
- Seit rund 15 Jahren: Tolerierung zonenfremder Bauten
- Mai (letztes Jahr): Geplante Umzonung scheiterte, der Bund verlangte weitere Abklärungen
Die Umzonungspläne zogen sich über Jahre hin und scheiterten schliesslich im vergangenen Mai, nachdem der Bund zusätzliche Abklärungen forderte und die angestrebte Sonderzone nicht bewilligte. Trotz dieser Entwicklung bestehen die baulichen Verhältnisse weiterhin.
Kritik und Interessenkonflikte
Kritik kommt sowohl aus der Bevölkerung als auch aus der Politik: Eine Interessensgemeinschaft sowie ein Vorstoss im Kantonsparlament aus den Reihen der Mitte-Partei bemängeln die jahrelange Duldsamkeit der Behörden. Zentral ist für Kritiker der Umstand, dass die Gemeinde Lungern als grösste Aktionärin des Fischerparadieses gleichzeitig eine hoheitliche Aufgabe erfüllt, nämlich die Einhaltung der Raumplanung. In mindestens einem Fall hat eine Privatperson gegen die Gemeinde Beschwerde eingereicht.
"Im Lungernsee darf nur fischen, wer ein Patent hat."
Die Verkaufspraxis von Fischerei-Patenten durch das Fischerparadies, das damit direkte Einnahmen aus der Freizeitfischerei erzielt, erhöht den öffentlichen Druck: Fragen nach Gleichbehandlung, Transparenz und der korrekten Handhabung von Baurecht stehen im Raum.
Umweltrechtliche Aspekte
Ein weiterer Konfliktpunkt ist der Schutzstatus bestimmter Uferbereiche: Ein Teil des Lungernsees ist als Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung ausgewiesen. Mehrere Umweltschutzorganisationen äusserten Bedenken gegenüber der Errichtung einer Sonderzone für das Fischerparadies, und der Bund verlangte deshalb zusätzliche Abklärungen. Ebenso diskutiert wird, welche Auswirkungen Parkplätze und Betriebsbetrieb auf Uferrandzonen, Amphibienhabitate und die Gewässerökologie haben können.
| Aspekt | Stand |
|---|---|
| Genehmigung Betriebszentrale | 2013 durch Kanton erteilt |
| Tolerierte Parkplätze | mehrere Parkfelder «befristet toleriert» |
| Umzonung/Sonderzone | lange Planung, gescheitert im letzten Mai |
| Schutzgebiet | Teil des Sees: Amphibienlaichgebiet national |
Für die Bevölkerung stellen sich daraus konkrete Fragen: Welche Rechtslage gilt tatsächlich für die Nutzung des Ufers? Wie werden Interessenkonflikte zwischen Gemeinde als Aktionärin und Bauaufsicht gelöst? Und welche Schutzmassnahmen sind für die lokal wichtige Amphibienpopulation vorgesehen?
Der Fall illustriert die Schwierigkeiten, die entstehen, wenn wirtschaftliche Interessen, kommunale Beteiligungen und Umweltauflagen zusammentreffen. Bis zur Klärung der rechtlichen und umweltfachlichen Fragen bleibt die Situation für Anwohnerinnen und Anwohner sowie für Nutzerinnen und Nutzer des Lungernsees unbefriedigend. Ob und wie schnell eine rechtskonforme Lösung gefunden wird, hängt nun von weiteren Abklärungen, möglichen Verwaltungs- oder gerichtlichen Entscheiden und politischen Beschlüssen auf kantonaler und kommunaler Ebene ab.