Die Einführung sogenannter «Trump-Accounts» in den USA, welche seit dem 1. Juli 2026 jedem für einen bestimmten Zeitraum geborenen Kind eine einmalige Zahlung von 1000 Dollar gewähren und zudem Einzahlungen durch Dritte zulassen, hat in der Schweiz eine öffentliche und politische Reaktion ausgelöst. Das US-Programm sieht vor, dass das Geld in Aktien angelegt wird und die Kapitalgewinne bis zur erstmaligen Entnahme erst ab dem 18. Geburtstag steuerfrei bleiben. Eltern, Verwandte oder Arbeitgeber können zusätzlich bis zu 5000 Dollar jährlich in solche Konten einzahlen.
Schweizer Kritik: Staatsleistung ohne Bedürftigkeitsprüfung
In der Schweiz stösst der Ansatz, staatlich verteilte Startguthaben ohne Bedürftigkeitsprüfung zu vergeben, auf deutliche Skepsis. FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt bringt die Kritik pointiert auf den Punkt:
«Es ist unschweizerisch, dass der Staat den Menschen einfach Geld gibt, ohne ihre Bedürftigkeit zu prüfen»
Seiner Ansicht nach erhalten dadurch auch finanziell gut gestellte Familien dieselben Leistungen wie sozial benachteiligte Haushalte; dies könne die Ungleichheit verstärken, statt sie zu verringern. Die Argumentation zielt auf die Verteilungswirkung universeller Transfers: Ohne zielgerichtete Hilfe würden vorhandene wirtschaftliche Unterschiede möglicherweise zementiert.
Parallelen zur Debatte um Säule 3a für Kinder
Dass die US-Massnahme in der Schweiz zur Diskussion führt, ist nicht zuletzt deshalb plausibel, weil ähnliche Vorschläge bereits früher Gegenstand nationaler Politik waren. Andri Silberschmidt selbst hatte im Juni 2025 eine Motion eingereicht, die das Ziel verfolgte, Eltern und Grosseltern die freiwillige Eröffnung eines Säule-3a-Kontos für Kinder zu ermöglichen. Gemäss Mitteilung sollte die Möglichkeit bestehen, Einzahlungen analog zu den eigenen Beiträgen vom steuerbaren Einkommen abzuziehen; die Vorlage orientierte sich dabei an den bestehenden Regulierungen für die private Vorsorge.
Die Konturen der US-Regelung und der Motion zeigen grundsätzliche Entscheidungsfragen auf, die auch in der Schweiz zu klären wären:
- Sollen staatliche oder steuerlich begünstigte Instrumente zur Vermögensbildung für Kinder universell oder gezielt verteilt werden?
- Welche Rolle spielt die Bedürftigkeit als Kriterium für staatliche Unterstützung?
- Wie beeinflussen steuerliche Anreize die langfristige Vermögensbildung und die Verteilung von Kapitalgewinnen über Generationen?
Institutionelle und fiskalische Folgen
Würde ein Modell nach dem Vorbild der USA oder die von Silberschmidt vorgeschlagene Ausweitung der Säule 3a in der Schweiz umgesetzt, wären mehrere institutionelle Fragen zu beantworten: die Ausgestaltung der Steuerbefreiung für Kapitalgewinne bis zur Volljährigkeit, die Kontrolle über Zugriffe Dritter auf Kinderkonten, sowie die fiskalischen Folgen für Bund und Kantone. Die Schweizer Finanz- und Sozialpolitik zeichnet sich durch stark ausgeprägte «Zielgruppen»-Ansätze aus; deshalb ist absehbar, dass eine breite, nicht bedürfnisgeprüfte Zahlung politisch auf Widerstand stossen würde.
Vergleich: US-Programm vs. vorgeschlagene Schweizer Regelung
| Merkmal | US-«Trump-Accounts» | Vorgeschlagene Säule-3a-Konten (Motion) |
|---|---|---|
| Startgutschrift | 1000 Dollar einmalig (für Geburtsjahrgänge 2025–2028) | — (Motion zielte auf steuerlich begünstigte Einzahlungen durch Angehörige) |
| Zusätzliche Einzahlungen Dritter | Ja, bis 5000 Dollar pro Jahr | Ja, freiwillige Konten mit Abzugsfähigkeit analog zu eigenen Einzahlungen |
| Steuerliche Behandlung | Kapitalgewinne sind bis zur Entnahme ab 18 steuerfrei | Einzahlungen sollten vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig sein (konzeptionell) |
Die Tabelle fasst die zentralen Unterschiede und Gemeinsamkeiten zusammen. Während das US-Modell eine klare Festzahlung an alle Neugeborenen vorsieht, zielte die Schweizer Initiative stärker auf die Schaffung eines steuerlich privilegierten Sparinstruments durch die Familie.
Ausblick
Die Debatte wird zeigen, ob in der Schweiz eine Mehrheit für universelle Fördermassnahmen zur Kindervermögensbildung entsteht oder ob an der bisherigen Ausrichtung auf gezielte, bedürfnisorientierte Sozial- und Steuerpolitik festgehalten wird. Entscheidend werden fiskalische Abwägungen, verfassungsrechtliche Vorgaben und die politische Haltung zu Fragen der Verteilungswirkung sein. Bislang sind Reaktionen aus dem Bundesrat, den Parteien ausser der erwähnten FDP-Stellungnahme sowie von Sozialverbänden nicht Teil der vorliegenden Meldung.