Gefahr durch mögliche Felssturzzone am Säntis
Auf der Nordwand des Säntis haben Fachstellen eine instabile Felsstelle identifiziert, die sich laut Behördenangaben zu einem Felssturz mit einem Volumen von bis zu 15'000 Kubikmetern lösen könnte. Der Befund stammt von einem Pilot, der die Stelle bei einem Überflug bemerkte; anschliessende Abklärungen durch Geologen bestätigten das Risiko.
Die zuständigen Behörden des benachbarten Kantons Appenzell Ausserrhoden sowie die Gemeinde Hundwil reagierten umgehend mit Sicherheitsmassnahmen. Betroffen sind Gebiete rund um die Schwägalp; Wanderwege seien derzeit aber nicht gesperrt, teilten die Stellen mit.
Konsequenzen vor Ort
- Auf der Schwägalp wurden spezifische Gebiete gesperrt, um die Bevölkerung zu schützen.
- Eine Kiesgrube im potenziellen Gefahrenbereich hat den Betrieb sofort eingestellt.
- Eine unterhalb der Felswand verlaufende Strasse wurde für Fussgänger gesperrt; Auto- und Veloverkehr bleibt zugelassen.
Die Entscheidung, Fussgänger von der Strasse auszuschliessen, begründeten die Behörden damit, dass sich Autolenker und Velofahrende weniger lange in der Gefahrenzone aufhalten würden als Fussgänger. Von dieser Regelung betroffen sind vorwiegend lokale Verbindungsstrecken rund um die Schwägalp und Zugangsbereiche zum Säntis.
Verhaltensregeln für Bevölkerung und Gäste
Die Gemeinde Hundwil und der Kanton Appenzell Ausserrhoden appellieren an die Eigenverantwortung der Bevölkerung und der Gäste. Wesentliche Hinweise sind:
- Die ausgewiesenen Sperrungen unbedingt beachten und abgesperrte Bereiche nicht betreten.
- Offizielle Wanderwege nicht verlassen; alternative Routen nur auf den freigegebenen Wegen nutzen.
- Informationsangebote der Gemeinden und des Kantons verfolgen, weil sich Massnahmen rasch ändern können.
| Massnahme | Status |
|---|---|
| Absperrungen auf der Schwägalp | aktiv |
| Wanderwege | nicht gesperrt (Stand: Mitteilung) |
| Kiesgrube im Gefahrenbereich | Betriebsstopp |
| Strasse unterhalb der Felswand | für Fussgänger gesperrt; Auto- und Radverkehr zugelassen |
Für Anwohnende, Touristinnen und Touristengruppen bedeutet dies, dass planbare Ausflüge in die betroffene Zone vorläufig mit Vorsicht zu behandeln sind. Betreiber von touristischen Angeboten sowie Infrastrukturverantwortliche sind gehalten, ihre Kundinnen und Kunden aktiv zu informieren und auf Notfallrouten zu achten.
Die Situation wird von den zuständigen Stellen weiter beobachtet. Weitere geologische Abklärungen und allenfalls zusätzliche Schutzmassnahmen können folgen, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.