Seriendiebstahl in Schrebergärten aufgeklärt
Die Staatsanwaltschaft Bern hat eine umfangreiche Einbruchserie im Berner Seeland aufgeklärt. Zwei 35-jährige Männer aus Polen werden beschuldigt, zwischen Anfang Oktober und Mitte November des vergangenen Jahres 85 Diebstähle begangen zu haben. Den beiden wird banden- und gewerbsmässiges Vorgehen vorgeworfen.
Die mutmasslichen Täter zielten überwiegend auf Schrebergärten: Insgesamt sollen sie in 72 Gartenhäuser und Geräteschuppen eingebrochen und dort Werkzeuge und Haushaltsgeräte erbeutet haben. Zusätzlich werden 13 Kupferdiebstähle gezählt. Der Gesamtschaden des sichergestellten Deliktguts beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf rund 80'000 Franken, was im Schnitt weniger als 1'000 Franken pro Einzeldiebstahl entspricht.
| Statistik | Anzahl |
|---|---|
| Gesamtzahl Delikte | 85 |
| Einbrüche in Gartenhäuser | 72 |
| Kupferdiebstähle | 13 |
| Wert des Deliktguts | 80'000 Franken |
Der Fall wurde in der Nacht auf den 17. November publik, als eine Patrouille der Kantonspolizei Bern bei Schrebergartenanlagen in der Gemeinde Port ein verdächtiges Fahrzeug bemerkte. Die Polizisten verfolgten das Auto, stoppten es und kontrollierten anschliessend eine Garage, in der umfangreiches mutmassliches Diebesgut gefunden wurde. Ein Beschuldigter befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft; der Gerichtstermin steht laut Staatsanwaltschaft noch nicht fest.
Konsequenzen für Betroffene und Empfehlungen
Die Serie zeigt, dass Schrebergartenanlagen als Zielobjekte attraktiv sein können, weil in Geräteschuppen oft Werkzeuge und Metallteile lagern. Für Pächterinnen und Pächter in betroffenen Gebieten und im ganzen Kanton sind folgende Punkte relevant:
- Überprüfen Sie die Sicherung von Gartenhäusern und Schuppen: stabile Schlösser, gut befestigte Türen und Fenster erhöhen die Hemmschwelle.
- Wertgegenstände und Kupferteile wenn möglich ausser Haus lagern oder unzugänglich sichern.
- Dokumentieren Sie vorhandene Werkzeuge und Seriennummern; für Versicherungs- und Strafverfahren ist eine Inventarliste hilfreich.
- Meldefristen bei der Polizei beachten und verdächtige Beobachtungen sofort melden.
Offen bleibt, in welchem Umfang die sichergestellten Gegenstände weiterverkauft wurden und ob es Käufer im lokalen Markt gab. Die Staatsanwaltschaft prüft die weiteren Schritte; die strafrechtliche Einordnung lautet auf banden- und gewerbsmässigen Diebstahl.
Für Besitzerinnen und Besitzer in Schrebergartenkolonien empfiehlt es sich, Kontakt zur örtlichen Polizeistation aufzunehmen, sich über Präventionsangebote zu informieren und bei Bedarf gemeinsam mit Nachbarinnen und Nachbarn eine Nachbarschaftswache oder ähnliche Kontrollen zu organisieren.