Neue Regeln für den Strandboden: mehr Schutz für Ufer und Öffentlichkeit
Die Stadt Biel hat die Regeln für Veranstaltungen auf dem Strandboden und dem benachbarten Joranplatz überarbeitet. Ziel der Revision ist es, das beliebte Gebiet am Seeufer dauerhaft attraktiv und für die Allgemeinheit zugänglich zu halten, gleichzeitig aber Veranstaltungsmöglichkeiten im öffentlichen Interesse zu erhalten. Die Verordnung wird laut städtischer Mitteilung in diesen Tagen publiziert und soll Anfang 2027 in Kraft treten.
Begrenzung der Eventtage und räumliche Aufteilung
Mit der Revision erweitert die Stadt den Geltungsbereich auf den benachbarten Joranplatz und unterteilt das Gesamtareal in drei Sektoren. Die zentrale Neuerung ist die Beschränkung der Anzahl Veranstaltungstage:
- Maximal 60 Eventtage pro Jahr im gesamten Perimeter
- Davon höchstens 20 an Wochenenden
- Im ufernahen Sektor sind lediglich 17 Veranstaltungstage erlaubt
Die Stadt legt fest, dass Veranstaltungen primär auf dem Joranplatz stattfinden sollen, wo die nötige Infrastruktur vorhanden ist, sowie im hinteren Teil des Strandbodens. Nur in unmittelbarer Nähe des Sees sollen Veranstaltungen an einer begrenzten Anzahl von Tagen erlaubt sein, «damit das Ufer für die Öffentlichkeit so frei zugänglich wie möglich bleibt», wie es in der Bekanntmachung heisst.
Öffentliches Interesse, Lärm und Natur
Die Verordnung betont den Grundsatz, dass nur Anlässe von öffentlichem Interesse Vorrang haben. Private und kommerzielle Anliegen werden demnach als zweitrangig behandelt. Zudem sollen mögliche Lärmbelästigungen und negative Auswirkungen auf die Tierwelt auf ein Minimum reduziert werden.
Warum die Stadt jetzt handelt
Als Begründung nennt die Stadt die steigende Nutzung des Areals am Seeufer sowie die Zunahme von Veranstaltungsgesuchen. Zusätzlich rechnet Biel mit einer noch intensiveren Nutzung in den kommenden Jahren – unter anderem wegen der Eröffnung des nahe gelegenen Campus der Berner Fachhochschule und steigender Schülerzahlen am Gymnasium.
Konkrete Regelungen im Überblick
| Sektor / Bereich | Erlaubte Veranstaltungstage pro Jahr |
|---|---|
| Gesamter Perimeter | 60 |
| Davon Wochenenden | höchstens 20 |
| Ufernaher Sektor | 17 |
Für Veranstalter bedeutet dies konkret, dass Planungen künftig stärker an den zur Verfügung stehenden Tageskontingenten ausgerichtet werden müssen. Die Stadt dürfte bei der Vergabe von Bewilligungen die Lage des Anlasses innerhalb der Sektoren sowie die Frage des öffentlichen Interesses besonders gewichten.
Auswirkungen für Anwohnende, Veranstaltende und Besucher
- Anwohnende dürften durch die Beschränkung der Eventtage und die Betonung von Lärmschutz entlastet werden.
- Veranstaltende müssen früher planen und stärker argumentieren, warum eine Veranstaltung dem öffentlichen Interesse dient.
- Besucherinnen und Besucher profitieren davon, dass das Ufer zugänglicher bleibt und nicht durch eine hohe Dichte von Events dauerhaft beansprucht wird.
Die neue Verordnung markiert einen Versuch, die verschiedenen Nutzungsansprüche am Bieler Seeufer auszugleichen. Sie setzt Prioritäten zugunsten der öffentlichen Zugänglichkeit und des Naturschutzes, ohne das Veranstaltungsleben vollständig auszubremsen. Wie die Stadt die Kontingente praktisch verteilt und welche Kriterien konkret angelegt werden, wird sich in den kommenden Monaten bei der Umsetzung und den ersten Gesuchen zeigen.