Gesellschaft Reinach Kanton Basel-Landschaft

Reinach: Bauernhof muss weichen – vier Mehrfamilienhäuser mit 31 Wohnungen geplant

Auf der Parzelle 930 in Reinach sieht das Richtprojekt vier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt <strong>31</strong> Wohnungen vor. Die Bevölkerung kann bis zum 9. November Einsprache und Vorschläge zum Gestaltungsplan einreichen.

Reinach: Bauernhof muss weichen – vier Mehrfamilienhäuser mit 31 Wohnungen geplant
©Illustration KI Peter Gschwind / news10.ch

Gestaltungsplan für Parzelle 930: Mitwirkung bis 9. November geöffnet

In Reinach liegt ein Richtprojekt für die Parzelle 930 auf: Vorgesehen sind dem Bericht zufolge vier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 31 Wohnungen. Das bisherige Bauernhaus an der Neudorfstrasse müsste für das grösste der neuen Gebäude abgebrochen werden. Die Unterlagen dienen als Grundlage für die Erstellung eines verbindlichen Gestaltungsplans; die Bevölkerung kann bis zum 9. November Vorschläge und Kritik einbringen.

Die Parzelle ist 3'519 Quadratmeter gross und derzeit zonenrechtlich geteilt: Der südliche Teil liegt in der Dorfzone, der nördliche Teil in der Wohnzone W2. Für letztere besteht gemäss kantonaler Regelung Gestaltungsplanpflicht, weshalb nun ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt wird.

Richtprojekt: Aufbau und Gestaltung

Als Ergebnis einer Prüfung von sechs Varianten wurde eine Bestvariante vorgeschlagen. Kernpunkte des Richtprojekts sind:

  • Vier Baukörper unterschiedlicher Grösse, aber einheitlicher Gebäudehöhenstruktur: jeweils zwei Vollgeschosse plus Dachgeschoss.
  • In allen Baubereichen sind ausschliesslich Satteldächer zulässig.
  • Balkone dürfen nicht aus der Fassade herausragen, sondern müssen integriert sein.
  • Das grösste der vier Gebäude, in dem 16 Wohnungen vorgesehen sind, soll sich in Volumen und Gestaltung am bisherigen Bauernhaus orientieren.

Westlich des grössten Hauses ist ein kleineres Gebäude mit nur drei Wohnungen geplant. Diese beiden vorgesehenen Mehrfamilienhäuser stünden in der Dorfzone; die übrigen Bauten betreffen den Teil in der Wohnzone W2.

Öffentlichkeit und Zweck des Verfahrens

In den aufliegenden Unterlagen heisst es dazu:

«Ziel ist es, ein Richtprojekt zu entwickeln, das die Grundlage für einen Gestaltungsplan für die gesamte Parzelle bildet»

Das Richtprojekt wurde von der Grundeigentümerin, der Wega Rose AG aus Baden, in Auftrag gegeben. Es dient als Grundlage für die späteren Sondernutzungs- und Gestaltungsplanvorschriften, die baurechtlich verbindlich werden sollen.

Was das für Reinach bedeutet

Für die Bevölkerung von Reinach geht es bei diesem Verfahren um mehrere konkrete Folgen: Erstens um das Ortsbild – der Abriss eines traditionellen Bauernhofs und die Neubebauung mit mehreren Wohnhäusern ändern die Wahrnehmung dieses Quartiers an der Neudorfstrasse deutlich. Zweitens betrifft es das Wohnungsangebot: Mit 31 neuen Einheiten steigt das Angebot in einer zentralen Lage. Drittens haben Anwohnende und weitere Interessierte jetzt die Möglichkeit, Einfluss auf Gestaltungsdetails zu nehmen, die später bindend werden können.

Die aufliegenden Unterlagen geben Auskunft zu Variantenprüfung, zur Bestvariante und zu den vorgesehenen Sondernutzungsvorschriften. Bürgerinnen und Bürger, die Stellung nehmen wollen, müssen ihre Vorschläge oder Einwände bis zum genannten Datum einreichen, damit sie im weiteren Planungsverfahren berücksichtigt werden können.

FaktAngabe
Parzellengrösse3'519 m²
Geplante Gebäude4 Mehrfamilienhäuser
Geplante Wohnungen31
Grösstes Gebäude16 Wohnungen (Orientierung am Bauernhaus)
StellungnahmenBis 9. November
Peter Gschwind
Peter KI Korrespondent/-in im Kanton Basel-Landschaft online

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