Der kantonale Krisenstab des Kantons Basel-Landschaft hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit weitreichende Einschränkungen für die Bevölkerung beschlossen. Ab Freitagmittag gilt ein generelles Verbot des Abfeuerns von Feuerwerk im ganzen Kanton. Gleichzeitig wurden weitere Vorsichtsmassnahmen ausgeweitet, welche das Entzünden von offenem Feuer und das Verhalten in der freien Natur betreffen.
Konkrete Regeln und ihre Wirkung
Zentrale Neuerungen sind:
- Ein generelles Verbot von Feuerwerk im Kantonsgebiet.
- Beim Entfachen von offenen Feuern – beispielsweise zum Grillieren – ist neu ein Mindestabstand von 200 Metern zu brennbarem Material einzuhalten (vorher 50 Meter).
- Das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen ist untersagt.
- Ausser an Birs und Rhein gilt ein Wasserentnahmeverbot aus sämtlichen Gewässern des Kantons.
Damit reagiert der Krisenstab auf die seit Wochen anhaltende Trockenperiode. Laut Communiqué haben die bisher gefallenen Niederschläge keine Entspannung gebracht, und es sind keine ergiebigen Regenfälle in Sicht.
Warum diese Massnahmen wichtig sind
Bei extremer Trockenheit steigt das Risiko von Flächen- und Waldbränden sprunghaft. Schon Funkenflug oder ein heisser Auspuff auf trockenem Gras können Brände auslösen, die sich schnell ausbreiten. Die höheren Abstandsauflagen und das Feuerwerksverbot zielen darauf ab, potenzielle Zündquellen zu minimieren. Das Verbot des Parkierens auf Grünflächen verhindert, dass heisse Fahrzeugteile oder Katalysatoren einen Brand entfachen.
Praktische Hinweise für die Bevölkerung
- Privates Feuerwerk und pyrotechnische Gegenstände sind ab Freitag nicht mehr erlaubt.
- Wer grilliert, soll sichere, dafür vorgesehene Plätze nutzen und die neuen 200-Meter-Abstände beachten; offene Feuer sind wenn immer möglich zu unterlassen.
- Camping und Aktivitäten in Wäldern sind mit erhöhter Vorsicht zu planen; Absperrungen und Hinweise von Forst- und Rettungsdiensten sind zwingend zu befolgen.
- Wasser aus Bächen, Seen oder Teichen darf nicht zur Löschung entnommen werden (Ausnahme: Birs und Rhein).
Auswirkungen auf Veranstaltungen und Einsatzkräfte
Das Feuerwerksverbot trifft private und öffentliche Anlässe in der verbleibenden Sommersaison. Veranstalter werden gebeten, Alternativen zu prüfen und die Auflagen mit den zuständigen Behörden abzuklären. Die Feuerwehren und Einsatzdienste bleiben in erhöhter Alarmbereitschaft. Der Krisenstab weist zudem auf die Gefahr von Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen hin und rät zu besonderer Vorsicht bei Waldbesuchen.
| Regel | Vorher | Neu (ab Freitag) |
|---|---|---|
| Abstand beim Grillieren/Feuer | 50 m | 200 m |
| Feuerwerk | Erlaubt (unter Bedingungen) | Verboten |
| Parkieren auf Wiesen/Feldern | Teilweise toleriert | Verboten |
| Wasserentnahme | Keine generelle Einschränkung | Verbot, ausser Birs und Rhein |
Der Krisenstab betont die Notwendigkeit der Massnahmen angesichts der prognostizierten Wetterlage. Für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Landschaft bedeuten die Regeln vor allem eins: erhöhte Vorsicht und Verzicht auf Aktivitäten, die das Brandrisiko erhöhen. Weitere Informationen und allenfalls Ergänzungen der Vorgaben sind über die offiziellen Kanäle des Kantons zu erwarten.