Neuausschreibung der Verwaltungssoftware
Der Kanton Basel-Landschaft hat entschieden, seine bestehende Geschäftsverwaltungssoftware neu auszuschreiben. Als bisherige Standardlösung ist in der kantonalen Verwaltung seit mehreren Jahren eine Anwendung des österreichischen Anbieters Fabasoft im Einsatz. Hintergrund der Entscheidung sind sowohl die angekündigte strategische Neuausrichtung des Lieferanten als auch die Einhaltung beschaffungsrechtlicher Vorgaben.
Fabasoft teilte Kundinnen und Kunden mit, dass die bislang eingesetzte Anwendung «E-Gov-Suite» für den Schweizer Markt ab 2029 nicht mehr weiterentwickelt werde. Stattdessen werde der Anbieter seine Entwicklungsressourcen auf ein anderes Produkt konzentrieren, das unter dem Namen «Onegov» geführt wird. Diese Information hat in den betroffenen Verwaltungen zu Unsicherheit hinsichtlich der künftigen Betriebssicherheit, Weiterentwicklung und Kompatibilität geführt.
Was bedeutet das für Behörden und Bürgerinnen?
Für die Verwaltung des Kantons hat die Ankündigung unmittelbare Konsequenzen: Eine Software, deren Weiterentwicklung eingestellt wird, bringt Risiken hinsichtlich Sicherheitspatches, gesetzlichen Anpassungen und Schnittstellen zu Drittsystemen. Vor diesem Hintergrund hat die kantonale Beschaffungsstelle die Neuausschreibung als Weg gewählt, um sowohl die Rechtskonformität des Vergabeverfahrens sicherzustellen als auch gegebenenfalls alternative Lösungen zu prüfen.
- Kontinuität der Dienstleistungen: Behördenprozesse sollen ohne Unterbruch weiterlaufen; die Ausschreibung zielt darauf ab, Übergangsszenarien zu klären.
- Sicherheit und Support: Eine neu vergebene Lösung muss regelmässige Sicherheitsupdates und Support sicherstellen.
- Beschaffung und Wettbewerb: Durch die Ausschreibung sollen wettbewerbliche Angebote eingeholt und Beschaffungsrichtlinien eingehalten werden.
Zeitliche Perspektive und Folgen
Die Mitteilung des Anbieters, die bisherige Lösung ab 2029 nicht weiterzuentwickeln, setzt einen klaren zeitlichen Rahmen für die kantonale Planung. Die Ausschreibung bietet den Behörden Gelegenheit, Anforderungen zu konkretisieren, etwa hinsichtlich Benutzerfreundlichkeit, Datenschutz, Langzeitarchivierung und Schnittstellen zu anderen kantonalen Systemen. Für Mitarbeitende der Verwaltung bedeutet dies potenzielle Schulungen und Migrationsarbeiten; für Bewohnerinnen und Bewohner ändert sich auf kurze Sicht voraussichtlich wenig, solange Übergangsregelungen Bestand haben.
Offene Fragen und Transparenz
Wesentliche Punkte, die nun zu klären sind: Welcher Funktionsumfang wird in der neuen Lösung gefordert, wie werden Übergangskosten finanziert, und wie lange sind Parallelbetriebe denkbar, bis ein vollumfänglicher Ersatz besteht. Die Ausschreibungsunterlagen und anschliessende Vergabeverfahren werden Aufschluss über Zeitplan, Kostenrahmen und Auswahlkriterien geben. Behörden setzen dabei das Ziel, die gesetzlich vorgeschriebenen Beschaffungsvorgaben einzuhalten und gleichzeitig ein technisch tragfähiges System zu erhalten.
| Aspekt | Bekannter Stand |
|---|---|
| Derzeit eingesetzte Lösung | Fabasoft-Lösung (E-Gov-Suite) |
| Geplante Massnahme | Neuausschreibung der Geschäftsverwaltungssoftware |
| Wesentlicher Auslöser | Strategische Neuausrichtung des Lieferanten und beschaffungsrechtliche Vorgaben |
| Frist/Datum | Fabasoft: E-Gov-Suite wird ab 2029 nicht mehr für CH weiterentwickelt |
Die Verwaltung wird in den kommenden Monaten weitere Informationen zur Ausschreibung veröffentlichen. Betroffene Stellen und Nutzerinnen sollten die Mitteilungen der kantonalen IT- und Beschaffungsstellen verfolgen, um rechtzeitig auf Hinweise zu Migrationsplänen oder Anhörungen reagieren zu können.