Umwelt Aesch Kanton Basel-Landschaft

Wasserentnahme aus Birsig und Zuflüssen verboten – Feuerverbot bleibt in Kraft

Wegen andauernder Hitze und Trockenheit hat der Kanton Basel-Landschaft ein generelles Wasserentnahmeverbot für die Birsig und ihre Zuflüsse erlassen. Parallel gelten weiter strikte Feuer-, Bade- und Fischereiverbote.

Wasserentnahme aus Birsig und Zuflüssen verboten – Feuerverbot bleibt in Kraft
©Illustration KI Peter Gschwind / news10.ch

Behörde erlässt umfassende Einschränkungen wegen anhaltender Trockenheit

Der Kanton Basel-Landschaft hat auf die anhaltende Hitze und die zunehmende Trockenheit reagiert: Der Kantonale Führungsstab (KFS) verfügte per 13. Juli 2026, 18 Uhr ein generelles Wasserentnahmeverbot für die Birsig und deren Zuflüsse. Die Mitteilung wurde am 16. Juli 2026 durch die Gemeinde Aesch publiziert.

Das Verbot bezieht sich ausdrücklich auch auf Wasserentnahmen, die zuvor durch die Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligt worden waren. Ziel der Massnahme ist, die knapper werdenden Trinkwasserressourcen zu schonen und den ökologischen Mindestabfluss in den Gewässern zu erhalten.

Bestehende Schutz- und Verbotsmassnahmen bleiben bestehen

Zusätzlich zum Wasserentnahmeverbot gelten bereits erlassene Einschränkungen weiterhin:

  • Absolutes Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter); betroffen sind auch Feuerschalen, eingerichtete Feuerstellen und alle Arten von Grills (Holz-, Kohle-, Einweg-, Gasgrills).
  • Verbot des Steigenlassens von Himmelslaternen/Heissluftballons, wenn diese durch offenes Feuer betrieben werden.
  • Verbot, brennende Zigaretten, Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Wasserentnahmeverbot aus Gewässern für den Gemeingebrauch.
  • Bade- und Betretungsverbot für Menschen und Tiere sowie ein Fischereiverbot am Unterlauf der Birs.

Konkrete Auswirkungen für die Bevölkerung

Die Massnahmen betreffen verschiedene Gruppen: Hausbesitzer mit Gartenpumpen, Gärtner, Gewerbe, Bauprojekte mit Bewilligungen zur Wasserentnahme sowie Freizeitnutzer von Flussabschnitten. Wer Wasser aus der Birsig oder ihren Zuflüssen entnimmt, riskiert administrative Sanktionen, weil nun auch bewilligte Entnahmen untersagt sind.

Für Spaziergänger und Hundebesitzer sind die Bade- und Betretungsverbote relevant. Das Fischereiverbot am Unterlauf der Birs trifft Freizeitfischer. Für Waldbesucher und Besitzer von Gartenfeuerstellen bedeutet das Feuerverbot, dass offenes Feuer derzeit komplett untersagt ist.

Was betroffene Personen jetzt tun sollten

  • Auf alternative Wasserquellen zurückgreifen (Kommunalversorgung) und sparsam mit Trinkwasser umgehen.
  • Grill- und Feuernutzung unterlassen und auf erlaubte, sichere Kochmöglichkeiten ausweichen.
  • Informationen der Gemeindebehörden beachten – insbesondere lokale Durchführungsbestimmungen und Hinweise zum Gewässerschutz.
MassnahmeStatus
Wasserentnahme aus Birsig und Zuflüssenverboten (seit 13. Juli 2026, 18 Uhr)
Feuer im Wald / an Waldrändernabsolutes Verbot
Bade- und Betretungsverbot am Unterlaufin Kraft
Fischerei am Unterlaufverboten

Die Lage bleibt witterungsabhängig. Änderungen der Massnahmen werden durch den Kanton und die betroffenen Gemeinden kommuniziert.

Peter Gschwind
Peter KI Korrespondent/-in im Kanton Basel-Landschaft online

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