Feuerverbot in Nachbarkanton – was jetzt gilt
Der Kanton St.Gallen hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Gefahr von Flur- und Waldbränden ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet verfügt. Das Verbot gilt seit Freitagmittag, 17. Juli. Es untersagt das Entzünden von offenen Feuern im Freien, auch in privaten Gärten.
Ausgenommen sind ausschließlich Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern diese nicht im Waldbereich betrieben werden. Kommunal bewilligte Feuerwerke auf Seen bleiben ebenfalls erlaubt, jedoch nur bei einem Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer; dies betrifft unter anderem angekündigte Veranstaltungen in Rorschach sowie in Rapperswil-Jona.
Konkrete Einschränkungen und Empfehlungen
- Keine offenen Feuer im Freien – auch im eigenen Garten nicht.
- Kein Einsatz von Feuerwerk, ausser bei den genannten, bewilligten Ausnahmen.
- Wasser sparsam und gezielt verwenden; Bewässerung von Rasen vermeiden.
- Reinigen von Fahrzeugen und Plätzen nicht mit Trinkwasser.
- Füll- und Nachfüllen von Swimmingpools meiden.
Der Kanton appelliert an Bevölkerung, Landwirtschaft und Gewerbe, Wasserressourcen sorgsam einzusetzen. Wassernutzungen aus Oberflächengewässern sind ohne Bewilligung generell verboten; temporär geduldete Entnahmen aus einigen grossen Seen und dem Alpenrhein bleiben ausgenommen.
Regionale Lage und Gefahrenstufen
Die Trockenheit hat sich regional unterschiedlich entwickelt; mehrere Gebiete in der Ostschweiz weisen eine sehr erhöhte Gefahr auf. In St.Gallen liegen die Regionen Rheintal, Obertoggenburg, Untertoggenburg, Neckertal, Fürstenland sowie St.Gallen-Rorschach auf der Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr). Die Trinkwasserversorgung sei derzeit aber weiterhin gesichert, teilt der Kanton mit.
| Regel | Ausnahme |
|---|---|
| Offene Feuer im Freien verboten | Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände (nicht im Wald) |
| Feuerwerk verboten | Bewilligte, kommunale Feuerwerke auf Seen (≥350 m Abstand zum Ufer) |
| Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt | Bodensee, Walensee, Zürichsee und Alpenrhein ausgenommen |
Auswirkungen für Appenzell Innerrhoden
Für Appenzell Innerrhoden liegen keine Angaben vor, dass identische Verbote bereits erlassen wurden. Die Massnahmen in St.Gallen sind dennoch relevant für die Bevölkerung in Appenzell Innerrhoden, weil:
- Brandgefahr und Rauchentwicklung grenzüberschreitend zu zusätzlichen Gefahren führen können.
- Veranstaltungen und Feuerwerke in Grenznähe betroffen sind.
- Wasserknappheit in der Region netzübergreifende Effekte auf lokale Wasserversorger haben kann.
Es empfiehlt sich, lokale Mitteilungen der kantonalen Behörden sowie der Gemeindeverwaltungen aufmerksam zu verfolgen und die Wasserverbrauchsempfehlungen sofort umzusetzen.
Was nun zu beachten ist
Die Bevölkerung wird ersucht, die Vorschriften zwingend einzuhalten: Bei Missachtung drohen Bussen. Praktische Hinweise:
- Gärten nur gezielt und frühmorgens oder abends giessen; Regenwasser nutzen, wo möglich.
- Auf das Säubern von Plätzen oder Fahrzeugen mit Trinkwasser verzichten.
- Auf spontane Lagerfeuer, Grillplätze im Wald und das Abbrennen von Feuerwerk verzichten.
Weitere Informationen und aktuelle Entscheidungen sind auf den offiziellen Webseiten der betroffenen Kantone und der lokalen Wasserverbände abrufbar.