Notverordnung zum Schutz der Gewässer
Das Bau- und Umweltdepartement des Kantons Appenzell Innerrhoden hat per sofort ein Verbot aller Wasserentnahmen aus Fliessgewässern im Kantonsgebiet erlassen. Als Gründe nennt die Ratskanzlei die anhaltende Trockenheit, sehr tiefe Abflüsse und hohe Wassertemperaturen in Bächen und Flüssen. Betroffen sind private Bewässerungen sowie gewerbliche und industrielle Entnahmen; zugelassen bleiben nur die Feuerwehr und wenige Ausnahmen.
Konkrete Messwerte und Gefährdung
Die Situation habe sich trotz vereinzelter Niederschläge in der vergangenen Woche verschärft, schreibt die Ratskanzlei: Die Regenfälle hätten die Lage nur kurzfristig entspannt, die Wasserstände seien weiterhin gesunken. Besonders betroffen sind die Sitter und ihre Zuflüsse. Die offizielle Bundesmessstelle «Sitter – Appenzell» registriert einen kritischen Abfluss bei unter 0,55 Kubikmetern pro Sekunde.
| Messgrösse | Wert / Hinweis |
|---|---|
| kritischer Sitter-Abfluss | < 0,55 m3/s |
| gemessene Wassertemperatur (Donnerstag) | 19,1 °C |
| Höchstwert (27. Juni) | 24,8 °C |
| kritischer Temperaturwert für Bachforelle | ab 25 °C |
Gefährdung der Fischbestände
Die Kombination aus tiefen Wasserständen und hohen Temperaturen stellt eine akute Gefahr für die Fischfauna dar, insbesondere für die heimische Bachforelle.
«Die Forelle ist kälteliebend, da ist alles über 20 Grad schon kritisch»,sagte Heike Summer, Leiterin Amt für Umwelt, auf Nachfrage. Der kritische Wert von 25 °C sei bereits mehrfach erreicht oder knapp unterschritten worden; am 27. Juni wurde mit 24,8 °C der höchste bisher gemessene Wert dokumentiert.
Folgen für Bevölkerung, Landwirtschaft und Gewerbe
Für private und gewerbliche Nutzer bedeutet das Verbot, dass Brunnen- oder Pumpenkopfentnahmen aus den Fliessgewässern unterlassen werden müssen. Bewässerungen von Gärten oder landwirtschaftlichen Flächen sind damit grundsätzlich untersagt – eine Einschränkung, die besonders in den landwirtschaftlich geprägten Gemeinden des Kantons spürbar sein wird. Auch Betriebe, die Wasser aus Flüssen industriell nutzen, sind betroffen, sofern sie nicht unter die wenigen Ausnahmen fallen.
Verhaltensempfehlungen und gesetzliche Grundlage
Die Behörden rufen die Bevölkerung zu sorgsamem Umgang mit Wasser auf und weisen darauf hin, dass die Ausnahmeregelungen eng gefasst sind. Zweck der Massnahme ist laut Ratskanzlei der Schutz der Ökologie der Gewässer und der Fischbestände sowie das Verhindern weiterer Schäden durch zu geringe Durchflussmengen und Sauerstoffarmut in warmem Wasser. Überdauernde Lösungen oder Lockerungen hängen von Wetterentwicklung und weiteren Messdaten ab.
- Betroffene: Private, Landwirtschaft, Gewerbe, Industrie (mit Ausnahmen)
- Ziel: Schutz der Gewässerökologie und der Fischbestände
- Kontrolle: Messstellen wie «Sitter – Appenzell» liefern die Entscheidungsgrundlagen
Die Bevölkerung wird gebeten, Meldungen zu ausgetrockneten Stellen, toten Fischen oder anderen Auffälligkeiten an die zuständigen kantonalen Stellen zu richten, damit die Behörden die Lage laufend beurteilen und allenfalls weitere Massnahmen ergreifen können.