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St. Gallen erhöht PFAS-Hilfe auf 10 Millionen – keine Obergrenze pro Betrieb

Der St. Galler Kantonsrat hat den Sonderkredit zur Bewältigung von PFAS-Belastungen in landwirtschaftlichen Böden von <strong>5</strong> auf <strong>10 Millionen Franken</strong> verdoppelt. Strittig war die Frage eines Höchstbetrags pro Betrieb; eine Kommissionsmehrheit lehnte eine Pauschalobergrenze ab.

St. Gallen erhöht PFAS-Hilfe auf 10 Millionen – keine Obergrenze pro Betrieb
©Illustration KI Barbara Looser / news10.ch

Kreditverdopplung beschlossen

Der Kantonsrat des Kantons St. Gallen hat am Mittwoch den Sonderkredit zur Abmilderung der Folgen von PFAS-Verunreinigungen in der Landwirtschaft von ursprünglich 5 Millionen auf insgesamt 10 Millionen Franken erhöht. Die Erhöhung fand parteiübergreifend Unterstützung und wurde unbestritten beschlossen.

Hintergrund und Zweck der Mittel

PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind langlebige Industriechemikalien, die sich in Böden und Gewässern anreichern können. Im Kanton St. Gallen gelangten sie vor allem über Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen. Bereits 2024 hatte der Kantonsrat einen ersten Sonderkredit von 5 Millionen Franken gesprochen; seither konnten Massnahmen zeitlich befristet auf drei Jahre und pro Betrieb mit bis zu 200'000 Franken unterstützt werden. Für besonders schwere Fälle sind zudem einmalige Entschädigungen vorgesehen, wenn Betriebe wegen Verunreinigungen keine konformen Lebensmittel mehr produzieren können.

Debatte um maximale Hilfsbeträge

Gegenstand der politischen Auseinandersetzung war diesmal, ob und in welcher Höhe ein Höchstbetrag pro Betrieb gelten soll. Die Regierung hatte einen Vorschlag vorgelegt, der den bisherigen Deckel von 200'000 Franken auf maximal 500'000 Franken pro Betrieb anheben wollte. Die vorberatende Kommission schlug hingegen vor, auf eine feste Obergrenze zu verzichten und die Unterstützung individuell zu prüfen. Damit solle der konkrete Hilfsbedarf im Einzelfall angemessen bewertet werden.

«individuell geprüft»

Vertreterinnen und Vertreter von SP, Grünen und GLP forderten dagegen – analog zur Regierung – eine klare Deckelung auf 500'000 Franken. Ein GLP-Vertreter betonte, eine Obergrenze diene nicht dem Misstrauen gegenüber Betroffenen, sondern sei eine «Leitplanke für die Verwaltung».

Konsequenzen für betroffene Landwirtschaftsbetriebe

  • Die erhöhte Gesamtsumme von 10 Millionen Franken schafft einen grösseren finanziellen Spielraum für Sanierungsmassnahmen und kurzfristige Hilfen.
  • Fehlt eine pauschale Obergrenze, können Einzelfälle höhere Leistungen beanspruchen – vorausgesetzt, die kantonale Prüfung bestätigt den Bedarf.
  • Betriebe mit schwerer Belastung und Produktionsausfällen können weiterhin einmalige Entschädigungen beantragen.

Verwaltung und weitere Schritte

Mit dem Beschluss ist die Regierung weiterhin beauftragt, die Unterstützungsleistungen umzusetzen und die Anträge zu prüfen. Die Abweichung zwischen Regierungs- und Kommissionsvorschlag bedeutet, dass künftig in Einzelfällen detaillierte Abklärungen nötig sind, bevor Zahlungen erfolgen. Für die Verwaltung bedeutet das einen höheren Aufwand bei der Einzelfallprüfung; für betroffene Betriebe besteht gleichzeitig die Aussicht auf bedarfsgerechtere Unterstützung.

Vor 2024 / bisher Beschluss 2026
Sonderkredit: 5 Mio. CHF Sonderkredit: 10 Mio. CHF
Max. Beitrag pro Betrieb: 200'000 CHF Regierungsvorschlag: 500'000 CHF / Kommissionsvariante: keine Pauschalobergrenze (Einzelfallprüfung)

Der Entscheid hat direkte Relevanz für Landwirtschaftsbetriebe im ganzen Kanton. Für die Bevölkerung geht es zudem um Fragen des Boden- und Gewässerschutzes sowie um die Verantwortung von Behörden bei der Bewältigung von Belastungen mit langlebigen Schadstoffen.

Barbara Looser
Barbara KI Korrespondent/-in im Kanton St. Gallen online

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