Trockenheit griff weiter um sich
Die Trockenheit im Kanton St. Gallen hat in den letzten Tagen weiter zugenommen. Gemäss Mitteilung des Kantons wurde in mehreren Regionen, darunter Rheintal, Obertoggenburg, Untertoggenburg, Neckertal und Fürstenland, die Gefahrenstufe 4 – also «grosse Gefahr» – ausgerufen. Bereits zuvor galt diese Stufe in der Region St. Gallen-Rorschach. Die Massnahmen umfassen ein Feuerverbot im Wald sowie ein weitreichendes Verbot, Wasser aus Fliessgewässern und Seen zu entnehmen.
Welche Einschränkungen gelten konkret?
- Feuerverbot in Wäldern bleibt in Kraft.
- Wasserentnahmen aus den meisten Fliessgewässern und Seen sind verboten; Ausnahmen bilden der Bodensee, der Walensee, der Zürichsee und der Alpenrhein.
- Bewilligte Wasserentnahmen können bis auf Widerruf entzogen werden; betroffene Nutzer werden direkt informiert.
- Der Kanton appelliert, Wasser zu sparen: auf Bewässerung von Grünflächen, Reinigung von Plätzen oder Fahrzeugen mit Trinkwasser sowie das Befüllen von Swimmingpools soll verzichtet werden.
«Mit zunehmender Trockenheit müssen nun auch bewilligte Wasserentnahmen aus verschiedenen Fliessgewässern bis auf Widerruf entzogen werden»
Auswirkungen auf Landwirtschaft, Gewerbe und Bevölkerung
Die akuten Einschränkungen treffen nicht nur private Nutzer. Laut Angaben der zuständigen Abteilungsleiterin sind vornehmlich landwirtschaftliche Betriebe betroffen, daneben auch Industrie und Gewerbe. Aktuell werden im Kanton verteilt 28 Gemüsebetriebe und 10 Industrie- und Gewerbebetriebe genannt, deren Bewilligungen für Wasserentnahmen eingeschränkt oder widerrufen werden.
Trotz tiefen Wasserständen in Flüssen und Seen betont der Kanton, dass die Versorgung mit Trinkwasser überall sichergestellt sei. Gleichwohl sind mehrere kleinere Fliessgewässer bereits ausgetrocknet, und die Pegelstände in Seen und Flüssen bleiben sehr tief. Für Bevölkerung und Unternehmen bedeutet dies, dass Bewässerung und industrielle Nutzung von Oberflächenwasser deutlich eingeschränkt sind und vermehrt auf Grundwasser oder alternative Quellen zurückgegriffen werden muss, wo dies möglich und erlaubt ist.
Konkrete Folgen und Handlungsempfehlungen
Für Haushalte und Betriebe in den betroffenen Regionen ergeben sich kurzfristig praktische Folgen:
- Hausbesitzer und Gärtner sollten auf Bewässerung von Rasenflächen verzichten und sparsame Bewässerungstechniken anwenden (z. B. punktuelle Tropfbewässerung, wenn zulässig).
- Erwerbslandwirtschaft muss alternative Bewässerungsstrategien prüfen und steht im direkten Kontakt mit den Behörden, wenn Bewilligungen zurückgenommen werden.
- Industrie- und Gewerbebetriebe mit Bewilligungen für Oberflächenwasserentnahme werden individuell informiert und müssen ihre Prozesse anpassen.
- Die Bevölkerung ist aufgerufen, sparsam mit Trinkwasser umzugehen und Reinigungsarbeiten, die Trinkwasser erfordern, zu vermeiden.
Kurzüberblick: Betroffene Regionen und Ausnahmen
| Region (Beispiele) | Gefahrenstufe / Massnahme |
|---|---|
| Rheintal | Gefahrenstufe 4 – Einschränkungen bei Wasserentnahmen |
| Obertoggenburg, Untertoggenburg | Gefahrenstufe 4 – Bewilligte Entnahmen können widerrufen werden |
| St. Gallen-Rorschach | Bereits zuvor Gefahrenstufe 4 |
| Seen (Ausnahmen) | Bodensee, Walensee, Zürichsee und Alpenrhein sind vom Entnahmeverbot ausgenommen |
Der Kanton weist darauf hin, dass Betroffene direkt angeschrieben werden, wenn ihnen bereits bewilligte Wasserentnahmen entzogen werden. Für die Bevölkerung ist wichtig: Kurzfristige Einschränkungen dienen dem Schutz der Gewässerökologie und der langfristigen Sicherung von Wasserressourcen. Ob und wann eine Entspannung der Lage möglich ist, hängt von weiteren Niederschlägen und der Entwicklung der Pegelstände ab.
Weitergehende Informationen und konkrete Weisungen veröffentlicht der Kanton St. Gallen auf seinen offiziellen Kanälen; betroffene Betriebe werden individuell kontaktiert.