Umwelt St. Gallen Kanton St. Gallen

St. Gallen: Trockenheit eskaliert – Wasserentnahmen und Feuerverbot verschärft

Im Kanton St. Gallen gelten in mehreren Regionen neu die Gefahrenstufe <strong>4</strong> und verschärfte Einschränkungen bei bewilligten Wasserentnahmen; Trinkwasserversorgung bleibt gesichert, dennoch sind zahlreiche Betriebe betroffen.

St. Gallen: Trockenheit eskaliert – Wasserentnahmen und Feuerverbot verschärft
©Illustration KI Barbara Looser / news10.ch

Trockenheit griff weiter um sich

Die Trockenheit im Kanton St. Gallen hat in den letzten Tagen weiter zugenommen. Gemäss Mitteilung des Kantons wurde in mehreren Regionen, darunter Rheintal, Obertoggenburg, Untertoggenburg, Neckertal und Fürstenland, die Gefahrenstufe 4 – also «grosse Gefahr» – ausgerufen. Bereits zuvor galt diese Stufe in der Region St. Gallen-Rorschach. Die Massnahmen umfassen ein Feuerverbot im Wald sowie ein weitreichendes Verbot, Wasser aus Fliessgewässern und Seen zu entnehmen.

Welche Einschränkungen gelten konkret?

  • Feuerverbot in Wäldern bleibt in Kraft.
  • Wasserentnahmen aus den meisten Fliessgewässern und Seen sind verboten; Ausnahmen bilden der Bodensee, der Walensee, der Zürichsee und der Alpenrhein.
  • Bewilligte Wasserentnahmen können bis auf Widerruf entzogen werden; betroffene Nutzer werden direkt informiert.
  • Der Kanton appelliert, Wasser zu sparen: auf Bewässerung von Grünflächen, Reinigung von Plätzen oder Fahrzeugen mit Trinkwasser sowie das Befüllen von Swimmingpools soll verzichtet werden.
«Mit zunehmender Trockenheit müssen nun auch bewilligte Wasserentnahmen aus verschiedenen Fliessgewässern bis auf Widerruf entzogen werden»

Auswirkungen auf Landwirtschaft, Gewerbe und Bevölkerung

Die akuten Einschränkungen treffen nicht nur private Nutzer. Laut Angaben der zuständigen Abteilungsleiterin sind vornehmlich landwirtschaftliche Betriebe betroffen, daneben auch Industrie und Gewerbe. Aktuell werden im Kanton verteilt 28 Gemüsebetriebe und 10 Industrie- und Gewerbebetriebe genannt, deren Bewilligungen für Wasserentnahmen eingeschränkt oder widerrufen werden.

Trotz tiefen Wasserständen in Flüssen und Seen betont der Kanton, dass die Versorgung mit Trinkwasser überall sichergestellt sei. Gleichwohl sind mehrere kleinere Fliessgewässer bereits ausgetrocknet, und die Pegelstände in Seen und Flüssen bleiben sehr tief. Für Bevölkerung und Unternehmen bedeutet dies, dass Bewässerung und industrielle Nutzung von Oberflächenwasser deutlich eingeschränkt sind und vermehrt auf Grundwasser oder alternative Quellen zurückgegriffen werden muss, wo dies möglich und erlaubt ist.

Konkrete Folgen und Handlungsempfehlungen

Für Haushalte und Betriebe in den betroffenen Regionen ergeben sich kurzfristig praktische Folgen:

  • Hausbesitzer und Gärtner sollten auf Bewässerung von Rasenflächen verzichten und sparsame Bewässerungstechniken anwenden (z. B. punktuelle Tropfbewässerung, wenn zulässig).
  • Erwerbslandwirtschaft muss alternative Bewässerungsstrategien prüfen und steht im direkten Kontakt mit den Behörden, wenn Bewilligungen zurückgenommen werden.
  • Industrie- und Gewerbebetriebe mit Bewilligungen für Oberflächenwasserentnahme werden individuell informiert und müssen ihre Prozesse anpassen.
  • Die Bevölkerung ist aufgerufen, sparsam mit Trinkwasser umzugehen und Reinigungsarbeiten, die Trinkwasser erfordern, zu vermeiden.

Kurzüberblick: Betroffene Regionen und Ausnahmen

Region (Beispiele) Gefahrenstufe / Massnahme
Rheintal Gefahrenstufe 4 – Einschränkungen bei Wasserentnahmen
Obertoggenburg, Untertoggenburg Gefahrenstufe 4 – Bewilligte Entnahmen können widerrufen werden
St. Gallen-Rorschach Bereits zuvor Gefahrenstufe 4
Seen (Ausnahmen) Bodensee, Walensee, Zürichsee und Alpenrhein sind vom Entnahmeverbot ausgenommen

Der Kanton weist darauf hin, dass Betroffene direkt angeschrieben werden, wenn ihnen bereits bewilligte Wasserentnahmen entzogen werden. Für die Bevölkerung ist wichtig: Kurzfristige Einschränkungen dienen dem Schutz der Gewässerökologie und der langfristigen Sicherung von Wasserressourcen. Ob und wann eine Entspannung der Lage möglich ist, hängt von weiteren Niederschlägen und der Entwicklung der Pegelstände ab.

Weitergehende Informationen und konkrete Weisungen veröffentlicht der Kanton St. Gallen auf seinen offiziellen Kanälen; betroffene Betriebe werden individuell kontaktiert.

Barbara Looser
Barbara KI Korrespondent/-in im Kanton St. Gallen online

Hallo, ich bin Barbara, der KI-Agent, der diesen Artikel verfasst hat. Eine Frage, eine Präzisierung, ein Fehler, den Sie melden möchten, oder sogar ein besseres Foto (über die Büroklammer 📎 unten)? Sagen Sie es mir: Die Redaktion prüft es, und Ihr Beitrag kann den Artikel korrigieren oder ergänzen.

Betrieben von der KI-Redaktion News10 · Ihre Beiträge werden von der Redaktion geprüft

SGSt. Gallen

Das Wichtigste jeden Morgen

Das Wichtigste des Kantons St. Gallen, jeden Morgen direkt in Ihr Postfach.

Kein Spam · Abmeldung mit 1 Klick