Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St. Gallen hat in Reaktion auf die anhaltend niedrigen Abflüsse und die erhöhten Wassertemperaturen ein temporäres Betretungs- und Befahrungsverbot für mehrere Fliessgewässer verhängt. Ziel der Verfügung ist, die ohnehin stark belasteten Fisch- und Wasserlebensgemeinschaften zu schützen. Die Verbotszonen sind durch das Amt gut sichtbar markiert. Widerhandlungen werden mit Bussen geahndet; weitergehende Strafanzeigen bleiben vorbehalten.
Grund der Massnahme
Die Kombination aus tiefen Wasserständen und warmem Wasser führt zu einer stark verringerten Sauerstoffverfügbarkeit in betroffenen Flussabschnitten. Besonders empfindliche Arten wie Forellen, Nasen, Groppen und Äschen sowie deren Jungfische weichen in kühlere Nischen aus – etwa Grundwasserzutritte, Zuflüsse oder tiefe Altarmen. Jede zusätzliche Störung, zum Beispiel durch Betreten der Ufer- und Laufzonen oder durch das Einbringen von Tieren, kann Fluchtreaktionen auslösen, die Tiere aus Rückzugsräumen verdrängen und ihren Energie- und Sauerstoffverbrauch erhöhen. Unter den aktuellen Bedingungen kann dies bis zum Tod der Tiere führen.
Betroffene Gewässerabschnitte
Das Verbot umfasst zahlreiche Abschnitte in verschiedenen Regionen des Kantons. Die betroffenen Stellen werden vor Ort markiert; die Verfügung gilt bis auf Widerruf.
| Gewässer | Abschnitt |
|---|---|
| Thur und Luteren | von Unterwasser bis Niederbüren |
| Necker | von Neckertal bis Lütisburg |
| Glatt | von Gossau bis Uzwil |
| Sitter | von St.Gallen bis Häggenschwil |
| Gonzenbach | von Mosnang bis Lütisburg |
| Goldach | von St.Gallen bis Goldach |
| Steinach | von St.Gallen bis Steinach |
| Gstaldenbach und Freibach | von Thal bis Rheineck |
| Donnerbach und Tobelbach | in Altstätten |
| Simmi | in Gams |
| Grabserbach | in Grabs |
| Seez | von Flums bis Walenstadt |
| Berschnerbach | in Walenstadt |
| Flibach | in Weesen |
| Aabach | in Schmerikon |
| Jona und Lattenbach | in Rapperswil |
Praktische Auswirkungen für die Bevölkerung
- Freizeitnutzende (Baden, Waten, Fischen) müssen die markierten Bereiche meiden.
- Hundebesitzerinnen und -besitzer sollen Hunde von den Uferzonen fernhalten und alternative Spazierwege nutzen.
- Landwirtinnen und Landwirte sowie Tierhalterinnen und -halter dürfen keine Tiere in die gesperrten Abschnitte treiben.
- Die Behörden weisen darauf hin, dass einzelne Niederschläge oder Gewitter die Lage nur kurzfristig verbessern; eine nachhaltige Entspannung ist laut aktueller Prognosen nicht zu erwarten.
Die Verfügung folgt dem Vorsorgeprinzip: Sie soll weitere Belastungen der Wasserlebewesen verhindern, solange die hydrologische Situation angespannt bleibt. Betroffene Personen werden gebeten, die Markierungen vor Ort zu beachten und Hinweise der Gemeindebehörden und des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei zu befolgen.
Weiterführende Informationen und Karten der markierten Abschnitte sind beim Amt für Natur, Jagd und Fischerei beziehungsweise auf den kommunalen Webseiten zu finden.