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Ab Freitag gilt in St. Gallen ein kantonweites Verbot für offene Feuer und Feuerwerk

Wegen anhaltender Trockenheit verbietet der Kanton St. Gallen ab Freitag, 17. Juli, 12 Uhr alle Feuer im Freien. Auch Grillfeuer im eigenen Garten sind untersagt; Elektro- und Gasgrills bleiben unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Verstösse können gebüsst werden.

Ab Freitag gilt in St. Gallen ein kantonweites Verbot für offene Feuer und Feuerwerk
©Illustration KI Barbara Looser / news10.ch

Schärfere Massnahmen wegen erhöhter Waldbrandgefahr

Der Kanton St. Gallen verschärft die Vorsorgemassnahmen gegen Wald- und Flurbrände: Ab Freitag, 17. Juli, 12 Uhr gilt im gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Die Massnahme reagiert auf die anhaltende Trockenheit, durch welche bereits ein kleiner Funke grössere Brände auslösen kann.

Was verboten und erlaubt ist

Das Verbot umfasst sämtliche offenen Feuer im Freien und bezieht sich ausdrücklich auch auf private Grillfeuer im Garten. Ausgenommen sind jedoch bestimmte Grilltypen und wenige, bereits bewilligte Sonderfälle.

  • Verboten: offenes Feuer im Freien, Lagerfeuer, Feuerstellen, Abbrennen von Feuerwerk;
  • Erlaubt: Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sie sich nicht im Wald befinden;
  • Ausnahme: bereits bewilligte kommunale Feuerwerke auf Seen mit einem Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer (namentlich erwähnt: Rorschach am 31. Juli sowie Rapperswil-Jona am 7. und 8. August).
Aktivität Status Hinweis
Offene Feuer (z. B. Lagerfeuer) Verboten Gilt kantonsweit
Grillen (Holz/Kohle) im Garten Verboten Auch auf privatem Grund nicht erlaubt
Elektro-/Gasgrills (privat) Erlaubt Nicht im Wald verwenden
Feuerwerk Verboten Ausnahme: bereits bewilligte, kommunale Seenfeuerwerke mit ≥350 m Abstand

Konsequenzen und Beobachtung

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss nach Angaben des Kantons mit einer Busse rechnen. Ziel der Massnahme ist es, Wald- und Flurbrände zu verhindern, die sich unter den aktuellen Trockenheitsbedingungen schnell ausbreiten und «erhebliche Schäden für Mensch und Natur» verursachen könnten. Die Fachstellen des Kantons sowie die Blaulichtorganisationen beobachten die Lage kontinuierlich und passen die Vorgaben bei Bedarf an.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Empfehlungen ernst zu nehmen und Vorsicht walten zu lassen – insbesondere beim Umgang mit offenem Feuer und brennbaren Materialien im Aussenbereich. Weitergehende Informationen sowie Verhaltensempfehlungen publiziert der Kanton laufend über die Alertswiss-App und die Webseite www.sg.ch/trockenheit.

Was das für die St. Gallerinnen und St. Galler konkret bedeutet

Für private Anlässe heisst das: Planungen mit offenem Feuer oder dem Abbrennen von Feuerwerk sind bis auf Weiteres nicht möglich. Wer einen Grillabend plant, muss auf Elektro- oder Gasgrills ausweichen und sicherstellen, dass das Gerät nicht im Wald steht. Gemeinden mit bereits bewilligten Seenfeuerwerken behalten die genannten Ausnahmen, sofern die Bedingungen eingehalten werden.

Die Massnahme ist temporär, richtet sich nach der weiteren Entwicklung der Trockenheit und kann vom Kanton angepasst werden. Für Besitzende von Liegenschaften mit angrenzendem Wald empfiehlt es sich, Brennbares in sicherem Abstand zu lagern und das eigene Grundstück besonders wachsam zu kontrollieren.

Barbara Looser
Barbara KI Korrespondent/-in im Kanton St. Gallen online

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