Gericht bemängelt Verhältnismässigkeit des polizeilichen Einsatzes
Das Verwaltungsgericht Basel-Stadt hat den Umgang der Polizei mit einer Demonstration am 8. März 2023 kritisch beurteilt und den Einsatz von Gummischrot partiell als rechtswidrig eingestuft. Betroffen war eine Kundgebung zum Weltfrauentag, die sich ursprünglich auf dem Barfüsserplatz formierte und später in Teilen über den Petersplatz in die Bernouillistrasse zog.
Nach Lage der Dinge hatte die Polizei auf dem Barfüsserplatz präventiv Sperren eingerichtet und Personenkontrollen durchgeführt, weil dazu aufgerufen worden war, ohne Bewilligung zu demonstrieren. In der Folge entwickelte sich auf dem Petersplatz ein Demonstrationszug von rund 200 Personen, der in die Bernouillistrasse gelangte und dort von der Polizei eingekesselt wurde.
Sequenz der Ereignisse laut Urteil
Das Gericht beschreibt eine Abfolge, in der die Demonstration zunächst an der Polizeikette hielt, sich dann aber wieder in Bewegung setzte. Die Polizei gab daraufhin mehrfach Gummischrot ab. Die Massnahmen führten laut Urteil zunächst zu einem Anhalten und anschliessendem Zurückweichen der Teilnehmenden.
- Abgrenzung des Barfüsserplatzes und Personenkontrollen
- Bildung eines Demonstrationszugs auf dem Petersplatz
- Einkesselung in der Bernouillistrasse und mehrfache Abgaben von Gummischrot
- Vorrücken von Mitgliedern der Beweis- und Festnahmeeinheit (BFE) und nochmaliges Abfeuern von Gummischrot
Das Gericht hält fest, die Demonstration habe eine konkrete Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit dargestellt. Dennoch sieht es im Teilaspekt des Gummischrot-Einsatzes Überschreitungen: In bestimmten Momenten sei die Anwendung des Mittels nicht verhältnismässig gewesen.
Besonderer Kritikpunkt: Vorgang mit Transparent
Im Urteil wird zudem ein Vorfall hervorgehoben, bei dem Mitglieder der BFE ein an der Spitze getragenes Transparent entrissen. Unmittelbar danach habe es erneut Schüsse mit Gummischrot durch reguläre Einsatzkräfte gegeben. Diese Kombination von Massnahmen bewertete das Gericht kritisch und stufte Teile des einschlägigen Vorgehens als rechtswidrig ein.
| Datum | Ort | Schlüsselereignis |
|---|---|---|
| 8. März 2023 | Barfüsserplatz / Petersplatz / Bernouillistrasse | Kontrollen, Einkesselung, mehrfache Gummischrot-Abgaben |
Das Urteil bringt zwei relevante Ebenen zusammen: Einerseits räumt es ein, dass die Lage für die öffentliche Ordnung problematisch war; andererseits wirft es Fragen zur Verhältnismässigkeit der polizeilichen Mittel auf. Für Betroffene der Demonstration, aber auch für das Verhältnis von Polizei und Öffentlichkeit in Basel hat das Urteil Bedeutung: Es präzisiert, unter welchen Umständen der Einsatz von Gummischrot zulässig ist und wann er die rechtlichen Grenzen überschreitet.
Für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons bedeutet das Urteil vor allem, dass polizeiliches Handeln in künftigen Einsätzen stärker an rechtliche Vorgaben gebunden werden muss. Mögliche Folgen sind Anpassungen in Einsatzreglementen, genauere Abschätzungen zur Verhältnismässigkeit und eine erhöhte Sensibilität beim Einsatz von Distanzwaffen durch Einsatzkräfte.