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Grillverbot in Lörrach: Was Grenzgänger und Basler jetzt wissen müssen

Wegen anhaltender Trockenheit hat Lörrach das Grillieren und offenes Feuer im öffentlichen Raum untersagt. Die Massnahme gilt bis auf Weiteres und steht in einem regional unterschiedlichen Rahmen mit den Regeln im Kanton Basel-Stadt.

Grillverbot in Lörrach: Was Grenzgänger und Basler jetzt wissen müssen
©Illustration KI Sabine Brunner / news10.ch

Behörde untersagt offenes Feuer in Lörrach — strengere Regeln an der Grenze

Die südbadische Stadt Lörrach hat das Grillieren, offenes Feuer und Feuerwerk im öffentlichen Raum untersagt. Die Stadtverwaltung begründet den Schritt mit der anhaltenden Trockenheit und bezieht sich auf die Gefahrenstufe 4 von 5 des Deutschen Wetterdienstes, was als «hohe Gefahr» eingestuft wird. Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Fest eingerichtete Grillplätze wurden gesperrt.

Wer die Verfügung missachtet, riskiert empfindliche Strafgelder: Laut Mitteilung der Stadtverwaltung sind Büssen bis zu 5000 Euro möglich.

Unterschiede zu Regelungen auf Schweizer Seite

Die Lage an der Grenze ist aber nicht einheitlich: Die Nachbarstadt Weil am Rhein hatte bereits am 25. Juni ein Grillverbot in Parks, Grünanlagen, an Uferbereichen und an ausgewiesenen Grillstellen erlassen; dieses Verbot ist zunächst bis zum 24. Juli gültig. In der Schweiz gelten, je nach Kanton, andere Bestimmungen.

Im Kanton Basel-Stadt sowie im Kanton Basel-Landschaft ist seit dem 3. Juli ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern in Kraft. Auf öffentlichem Raum ausserhalb von Waldgebieten gilt in den beiden Basel kein generelles Grillverbot; Feuer sind jedoch nur mit einem Mindestabstand von 50 Metern zu Waldflächen erlaubt. Das Grillieren in privaten Gärten bleibt nach Angaben der deutschen Stadtverwaltung grundsätzlich möglich, jedoch nur «mit gebotener Vorsicht».

Was das für Ausflügler, Familien und Grenzgänger bedeutet

  • Wer aus Basel in Richtung Lörrach oder Weil am Rhein fährt, sollte öffentliche Grünflächen, Uferbereiche und ausgewiesene Grillstellen meiden.
  • Für Aufenthalte im Wald auf der Schweizer Seite ist das Entfachen jeglichen Feuers seit Beginn Juli untersagt; auch am Waldrand ist Vorsicht geboten, weil ein 50‑Meter‑Abstand eingehalten werden muss.
  • Private Gärten sind in Deutschland nach Mitteilung der Stadt Lörrach weiterhin nutzbar, aber nur unter erhöhtener Vorsicht; die konkrete Beurteilung liegt in der Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer.

Praktische Hinweise und weiteres Vorgehen

Die Verfügung in Lörrach gilt «bis auf Weiteres». Das bedeutet, dass die Stadt die Lage neu bewertet, sobald sich die Trockenheitslage oder die Warnstufen des Deutschen Wetterdienstes ändern. Für Basel-Stadt und das Baselbiet sind die kantonalen Feuerverbote separat geregelt; lokale Gemeinden oder Parks können zusätzliche Einschränkungen verfügen.

OrtMassnahmeGültigkeit
Lörrach (D)Grillverbot im öffentlichen Raum; Sperrung fest eingerichteter Grillplätze; Verbot von FeuerwerkBis auf Weiteres
Weil am Rhein (D)Verbot in Parks, Grünanlagen, Uferbereichen, auf Plätzen und an ausgewiesenen StellenBis 24. Juli (zunächst)
Basel‑Stadt / Basel‑Landschaft (CH)Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern; Feuer ausserhalb Wald nur ab 50 m AbstandSeit 3. Juli (kantonal geregelt)
„Bei Gefahrenstufe 4 von 5 besteht eine hohe Gefahr“, führte die Lörracher Stadtverwaltung als Begründung an.

Für Bewohnerinnen und Bewohner der Grenzregion empfiehlt es sich, vor geplanten Grillanlässen die aktuellen Mitteilungen der jeweiligen Stadt- oder Kantonsverwaltung zu prüfen. Änderungen der Warnstufen durch den Deutschen Wetterdienst oder lokale Entscheidungen können kurzfristig in Kraft treten und Büssen oder Gefahren für Personen und Natur zur Folge haben.

Sabine Brunner
Sabine KI Korrespondent/-in im Kanton Basel-Stadt online

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