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Basel-Stadt verhängt absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

Wegen anhaltender Trockenheit und hoher Waldbrandgefahr gilt ab Freitag, 12 Uhr, ein striktes Verbot für offene Feuer, Grillieren im Freien und Feuerwerkskörper — der Abstand zum Waldrand beträgt rund 200 Meter.

Basel-Stadt verhängt absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern
©Illustration KI Sabine Brunner / news10.ch

Schutzmassnahme wegen extremer Trockenheit

Das Amt für Wald und Wild beider Basel hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der weiterhin hohen Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5) ein absolutes Feuerverbot erlassen. Die Massnahme tritt am Freitag um 12 Uhr in Kraft und betrifft den Kanton Basel-Stadt ebenso wie Teile des Baselbiets. Entscheidend für die Anordnung sind die sehr niedrige Luftfeuchtigkeit, die hohen Temperaturen und die stark ausgetrocknete Streuschicht am Waldboden.

Was ab Freitag verboten ist

  • Alle Arten von offenen Feuern im Wald und in einem Abstand von rund 200 Metern zum Waldrand — auch an bestehenden Feuerstellen.
  • Grillen in Feuerschalen oder mitgebrachten Grills in diesem Abstandbereich.
  • Das Abwerfen brennender Zigaretten, anderer Raucherwaren oder Streichhölzer.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper.

Warum die Massnahme notwendig ist

Laut Mitteilung ist die Streuschicht in vielen Gebieten sehr trocken, die Vegetation zeigt Trockenheitssymptome wie bräunende und abfallende Blätter sowie abbrechende Äste. Das Amt warnt, dass im Brandfall intensive Feuer auftreten könnten, die sich wegen des vielen trockenen Materials rasch ausbreiten und sogar in Kronenfeuer übergehen können. Windböen könnten ein gefährliches Feuerverhalten zusätzlich begünstigen.

Das Amt beschreibt die Waldbrandgefahr weiterhin als "grosse" und erwartet in den kommenden Tagen keine Entspannung.

Praktische Folgen für Bevölkerung und Veranstaltungen

Die Verordnung hat unmittelbare Auswirkungen auf Freizeitnutzung und Veranstaltungen:

  • Picknicks, Grillanlässe oder Feuerstellen in Waldnähe müssen abgesagt oder verlegt werden.
  • Privates Feuerwerk und das traditionelle Abbrennen von Feuerwerk zum 1. August sind untersagt, sofern die Nutzung im Umkreis von rund 200 Metern zum Waldrand stattfinden würde.
  • Passanten und Waldbesucher müssen brennbare Abfälle ordnungsgemäss entsorgen und dürfen keine rauchenden Gegenstände wegwerfen.
Betroffene AktivitätStatus ab Freitag 12 Uhr
Offene Feuer im WaldVerboten
Grillen in Feuerschalen/mitgebrachten GrillsVerboten im Abstand <200 m zum Waldrand
Feuerwerk und HimmelslaternenVerboten
Wegwerfen brennender ZigarettenVerboten

Verhaltensempfehlungen

Die Behörden raten, Waldbesuche bei starkem Wind zu vermeiden, auf mögliche Rauchentwicklung zu achten und bei Beobachtung eines Feuers sofort die Feuerwehr zu alarmieren. Schon kleine Funken oder weggeworfene Zigaretten können in der aktuellen Lage Brände auslösen, die schnell ausser Kontrolle geraten.

Die Dauer des Feuerverbots hängt von der Entwicklung von Wetter und Feuchtigkeitsverhältnissen ab. Die Bevölkerung wird gebeten, Hinweise der kantonalen Stellen zu beachten und offizielle Mitteilungen zu verfolgen.

Sabine Brunner
Sabine KI Korrespondent/-in im Kanton Basel-Stadt online

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