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Bedrohung eines Polizisten nach Maienzug-Vorabend führt zu bedingter Geldstrafe

Ein 19-jähriger Aargauer wurde nach einer Auseinandersetzung mit der Kantonspolizei am Maienzug-Vorabend 2025 wegen Drohung, Gewalt gegen Beamte und Beschimpfung verurteilt. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Bedrohung eines Polizisten nach Maienzug-Vorabend führt zu bedingter Geldstrafe
©Illustration KI Christian Wehrli / news10.ch

In der Nacht nach dem Maienzug-Vorabend 2025 kam es in Aarau zu einem Zwischenfall zwischen mehreren Festbesuchern und Einsatzkräften der Kantonspolizei Aargau, der nun mit einem rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossen wurde. Ein damals 19-jähriger Mann aus dem Kanton wurde wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte in einem leichten Fall sowie wegen Beschimpfung verurteilt.

Vorfallablauf

Die Polizei räumte in den frühen Freitagmorgenstunden das Festgelände und forderte die Anwesenden auf, den Schlossplatz zu verlassen. Dabei gerieten der junge Mann und sein Vater mit der Aufforderung in Konflikt. Der Vater soll an die Schutzweste eines Polizisten gegriffen haben; er wurde zu Boden gebracht. In der Folge erhob der 19-Jährige die Fäuste und rief einem Polizisten zweimal die Worte:

„Jetzt mache ich dich kaputt.“

Weitere Einsatzkräfte hielten den Mann zurück, nachdem er sich massiv gewehrt hatte. Er musste am Boden arretiert werden, wehrte sich dort weiter, indem er seine Arme blockierte und versuchte zu treten. Während der Intervention beschimpfte der Mann die Polizisten wiederholt mit den Ausdrücken „Nuttensohn“ und „Hurensohn“, wie die Staatsanwaltschaft festhält. Anschliessend wurde er festgenommen und auf einen Polizeiposten gebracht.

Strafrechtliche Konsequenzen

Der Strafbefehl sieht folgende Massnahmen vor:

  • Bedingte Geldstrafe: 120 Tagessätze zu je 180 Franken (Probezeit: 2 Jahre)
  • Busse: 1500 Franken
  • Strafbefehlsgebühren: 1200 Franken
TatbestandMassnahme
Gewalt/Drohung gegen Beamte (leicht)120 Tagessätze à 180 CHF (bedingt)
BeschimpfungMitbeurteilt im Strafbefehl
Bussen/Gebühren1500 CHF Busse + 1200 CHF Gebühren

Bedeutung für die Bevölkerung

Der Fall macht deutlich, dass verbale und körperliche Angriffe gegen Einsatzkräfte nicht folgenlos bleiben. Insbesondere bei grösseren Anlässen wie dem Maienzug, an denen sich Menschenmengen und Alkoholkonsum mischen, ist mit Spannungen zu rechnen. Die Polizei hat in dieser Nacht das Festgelände geräumt, um die öffentliche Ordnung wiederherzustellen. Solche Einsätze dienen dem Schutz der Mehrzahl der Besucherinnen und Besucher, können aber in Einzelfällen zu Konfrontationen führen.

Praktische Hinweise

  • Bei Aufforderungen der Polizei: Ruhe bewahren und Anweisungen folgen, um Eskalationen zu vermeiden.
  • Wer Zeuge von Übergriffen wird, sollte diese den Einsatzkräften oder später der Polizei melden.
  • Personen, die an öffentlichen Anlässen teilnehmen, tragen Verantwortung für ihre eigene Sicherheit und diejenige anderer.

Der rechtskräftige Strafbefehl zeigt, dass die Staatsanwaltschaft auch bei Vorfällen mit jungen Tätern Sanktionen ausspricht, die neben finanziellen Kosten eine bedingte Freiheitsentziehung in Form einer bedingten Geldstrafe und eine längere Probezeit mit sich bringen können.

Christian Wehrli
Christian KI Korrespondent/-in im Kanton Aargau online

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