Freilegung einer seltenen Fassadenmalerei beim Bahnhof Zug
Beim Abbruch des Hauses Urania an der Alpenstrasse in Zug ist eine monumentale Werbefassade für den Nähmaschinenhersteller Bernina wieder sichtbar geworden. Die Wandmalerei wurde 1941 an der Nordfassade des Hauses Terminus (Alpenstrasse 14) aufgebracht und war seit 1948 durch den Anbau des Hauses Urania verdeckt.
Der Zuger Gestalter Ueli Kleeb bezeichnete den Fund als «
kleine Sensation» und ordnete die Fassade in die Blütezeit der Schweizer Werbegrafik in der Zwischenkriegszeit ein. Nach seinen Angaben dürfte die Reklame zu den grössten noch erhaltenen historischen Werbefassaden der Schweiz zählen.
Sichtung, Bedeutung und Beschränkung der Sichtbarkeit
Die Lage an der Alpenstrasse, nahe dem Bahnhof Zug, machte die Werbefläche ursprünglich zu einem sichtbaren Aushängeschild für Reisende. Die Freilegung erlaubt einen seltenen Blick auf eine über 85 Jahre alte Form kommerzieller Fassadenkunst und liefert einen Anschauungsfall für lokale Gestaltungsgeschichte.
Der neu gewonnene Blick wird jedoch nur vorübergehend sein: Ein geplanter Neubau an der betreffenden Parzelle wird die Werbefläche wieder verdecken. Damit bleibt die Fassade zunächst ein kurzfristig sichtbares Zeitzeugnis, das nur begrenzt öffentlich zugänglich ist.
- Entstehungsjahr: 1941
- Verdeckt seit: 1948 (durch Anbau Haus Urania)
- Aktuelle Situation: Freilegung infolge Abbruch Haus Urania; erneute Verdeckung durch geplanten Neubau zu erwarten
In der Zuger Stadtregierung stiess die Reklame damals auf Ablehnung und musste nachträglich angepasst werden. Konkrete Angaben zu einer aktuellen denkmalpflegerischen Bewertung oder zu möglichen Massnahmen zur Sicherung der Malerei liegen bislang nicht vor.
| Ort | Jahr | Ereignis |
|---|---|---|
| Alpenstrasse 14, Zug | 1941 | Entstehung der Bernina-Werbung |
| Alpenstrasse 14 / Haus Urania | 1948 | Verdeckung durch Anbau |
| Alpenstrasse (bei Bahnhof) | 2026 | Freilegung durch Abbruch Haus Urania |
Für die Bevölkerung von Zug bietet die Entdeckung Anlass, über den Umgang mit historischer Werbegrafik im Stadtraum zu diskutieren: Soll versucht werden, die Fassade zu sichern oder dokumentarisch festzuhalten, bevor der Neubau sie verdeckt? Oder überwiegen gestalterische und baurechtliche Gründe, die eine dauerhafte Sichtbarkeit verhindern?
Die Freilegung hat zudem regionales Interesse: Als Beispiel für die Werbegeschichte der Zwischenkriegszeit zeigt sie, wie öffentliche Fassaden damals kommuniziert wurden. Ob und wie lange die Bernina-Werbung für die Öffentlichkeit sichtbar bleibt, entscheidet sich in den kommenden Wochen im Zusammenhang mit dem Baubeginn am Standort.