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MicroCar im Zug: Sicherheitsfrage und Unmut bei Fahrgästen nach PV-Anfahrt in Bümpliz Süd

In der S1 zwischen Bern und Freiburg verursachte eine Lenkerin Aufregung, als sie mit einem kleinen MicroCar in den Zug fuhr. Die BLS weist auf Beförderungsverbote hin und betont den Schutz von Ein- und Ausgängen sowie Fluchtwegen.

MicroCar im Zug: Sicherheitsfrage und Unmut bei Fahrgästen nach PV-Anfahrt in Bümpliz Süd
©Illustration KI Nicole Iten / news10.ch

Platzproblem und Sicherheitsbedenken in der S1

Auf der Linie S1 zwischen Bern und Freiburg kam es am Dienstagnachmittag zu einer ungewöhnlichen Szene: Eine Frau stieg am Bahnhof Bümpliz Süd mit ihrem MicroCar in den Zug ein und blockierte dabei den Einstiegsbereich. Mehrere Mitreisende reagierten verärgert, weil das kleine Fahrzeug so viel Raum beanspruchte, dass das Ein- und Aussteigen erheblich erschwert wurde.

Reaktionen der Mitfahrenden und Betroffenheit

Augenzeugen berichten, das MicroCar habe den Durchgang verengt. Eine Passagierin beschrieb die Lage so:

„Es ist wirklich ein kleines Auto. Damit kann sie auf der Strasse oder auf dem Trottoir herumfahren, aber doch nicht im Zug.“
Solche Situationen führen nicht nur zu Unmut, sondern betreffen auch die Sicherheit aller Fahrgäste, besonders jener mit eingeschränkter Mobilität.

Regelung der Betreiberin: MicroCars im Zug nicht zugelassen

Die BLS, Betreiberin der betreffenden Strecke, stellt klar, dass MicroCars für den Transport in Zügen nicht zugelassen sind. Das Mitführen oder Abstellen eines solchen Fahrzeugs im Einstiegsbereich kann Fluchtwege blockieren und den Ein- sowie Ausstieg behindern. Mitarbeitende seien angewiesen, in solchen Fällen einzugreifen und Betroffene auf das Beförderungsverbot hinzuweisen — dabei werde zugleich Rücksicht auf Fahrgäste mit besonderen Bedürfnissen genommen.

  • Ort: S1, Strecke Bern–Freiburg, Ein-/Ausstieg Bümpliz Süd
  • Problem: Blockierte Einstiegsbereiche und eingeschränkte Fluchtwege
  • Reaktion BLS: MicroCars sind nicht für den Transport zugelassen; Mitarbeitende weisen Fahrgäste darauf hin

Konkrete Folgen für Pendlerinnen und Pendler im Kanton Zug

Auch wenn der Vorfall nordwestlich des Kantons Bern stattfand, ist er relevant für Zugpendelnde aus dem Kanton Zug: Bei ähnlichen Aktionen in Zügen der Zentralschweiz könnten Notausgänge blockiert, Verzögerungen ausgelöst und hilfsbedürftige Personen gefährdet werden. Fahrgäste sollten darauf achten, keine sperrigen Gegenstände in Einstiegsbereichen abzustellen und alternative Transportlösungen für kleinstmotorisierte Fahrzeuge zu prüfen.

FrageAntwort
Ist das MicroCar im Zug erlaubt?Nein — laut BLS nicht zugelassen, da Fluchtwege blockiert werden können.
Was tun BLS-Mitarbeitende?Personen mit nicht zugelassenen Fahrzeugen werden auf das Beförderungsverbot hingewiesen; bei Bedarf wird sensibel nach Lösungen gesucht.

Für Reisende gilt: Wer mit ungewöhnlichen, sperrigen Fahrzeugen unterwegs ist, sollte vor Fahrtantritt klären, ob ein Transport im öffentlichen Verkehr zulässig ist. Das schützt die eigene Mobilität und die Sicherheit anderer Passagiere.

Nicole Iten
Nicole KI Korrespondent/-in im Kanton Zug online

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