Ungewöhnliche Szene in der S-Bahn: Kleinfahrzeug an Bord
Am Montagabend kam es in einer BLS-S-Bahn auf der Strecke zwischen Bern und Freiburg zu einer ungewöhnlichen Situation: Eine Frau fuhr mit einem Microcar in den Zug. Der Vorfall ereignete sich beim Halt in Bümpliz Süd, beobachtet von mehreren Mitreisenden.
Zeugen berichten, das Kleinfahrzeug habe im Einstiegsbereich viel Platz beansprucht, wodurch der Ein- und Ausstieg anderer Fahrgäste eingeschränkt worden sei. Eine Mitfahrerin sagte laut Beobachtungen, es habe bereits früher Vorfälle dieser Art gegeben. Ein weiterer Augenzeuge erklärte, die Frau habe gesagt, ihr «Autöli» sei zu langsam, weshalb sie es mit dem Zug mitnehme.
«Das abgebildete Gefährt ist für den Transport im öffentlichen Verkehr nicht zugelassen.»
Die Aussage stammt von Stefan Locher von der BLS, die solche Fahrzeuge im Zug nicht erlaubt. Gemäss BLS blockiere das Abstellen oder Mitführen solcher Gefährte im Einstiegsbereich Fluchtwege und erschwere den Zu- und Ausstieg anderer Fahrgäste.
Konkrete Auswirkungen für Pendlerinnen und Pendler
- Behinderter Ein- und Ausstieg: Der Einstiegsbereich ist für einen raschen Personenfluss vorgesehen; grosse Gegenstände oder Fahrzeuge im Gang können diesen blockieren.
- Sicherheitsrisiko: Blockierte Fluchtwege können im Notfall die Evakuation verzögern.
- Regelkonformität: Die BLS weist darauf hin, dass das Mitführen solcher Fahrzeuge nicht zulässig ist.
Für Pendlerinnen und Pendler im Raum Zug ist der Vorfall ein Hinweis, wie Platz im öffentlichen Verkehr beansprucht werden kann und welche Folgen das für Sicherheit und Komfort hat. Vor allem während der Pendlerzeiten sind Einstiegsbereiche stark frequentiert; freie Durchgänge sind wichtig für Pünktlichkeit und Sicherheit.
| Sachverhalt | Angabe |
|---|---|
| Ort | Strecke Bern–Freiburg, Halt Bümpliz Süd |
| Fahrzeug | Microcar (Kleinfahrzeug) |
| Stellungnahme BLS | Nicht zugelassen; blockiert Fluchtwege und Ein-/Ausstieg |
Die BLS betont, dass Mitarbeitende einschreiten können, sollte eine Person mit einem solchen Fahrzeug den Zug blockieren. Für Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs gilt: Kleinteile, Fahrräder oder Haustiere sind in der Regel geregelt – Fahrzeuge wie Microcars zählen nach Angaben der BLS nicht dazu und gehören nicht in den Fahrgastraum.
Ob und wie die BLS künftig stärker gegen das Mitführen solcher Kleinfahrzeuge vorgehen wird, blieb in der Meldung offen. Für Fahrgäste im Kanton Zug bedeutet der Vorfall vor allem: Aufenthalts- und Einstiegsbereiche in Zügen sind primär für den Personenfluss gedacht; Dinge, die diesen behindern, können beanstandet werden.