Ab Freitag 14 Uhr gilt im ganzen Kanton ein striktes Feuerverbot
Die Behörden des Kantons Schwyz haben die Waldbrandgefahr auf Stufe 4 (grosse Gefahr) erhöht und verfügen ein landesweit gültiges Feuerverbot im Wald und in dessen Nähe. Die Massnahme tritt am Freitag, 10. Juli, um 14 Uhr in Kraft. Sie wurde in Abstimmung mit den übrigen Zentralschweizer Kantonen beschlossen.
Grund für die Verschärfung sind anhaltende Trockenheit und nur kurzfristig wirksame Niederschläge der letzten Tage. Der Kanton weist darauf hin, dass die Wirkung des Regens bereits wieder nachlasse und die Brandgefahr in Wäldern, an Waldrändern sowie auf Wiesen weiterhin erhöht sei.
Was verboten ist – und was weiterhin möglich bleibt
Das Feuerverbot umfasst mehrere klare Verbote mit unmittelbarer praktischer Wirkung für Bewohnerinnen und Bewohner, Landwirte sowie Touristinnen und Touristen:
- Absolutes Verbot, im Wald Feuer zu entfachen.
- Kein Feuer innerhalb eines Abstands von 50 Metern zum Waldrand.
- Verbot von Feuern in unbefestigten Feuerstellen auf dem gesamten Kantonsgebiet.
- Verbot der Nutzung von Einweggrills – unabhängig vom Standort.
- Verbot des Abbrennens von Feuerwerk sowie des Steigenlassens von Himmelslaternen oder Heissluftballons, die offenen Flammen bedingen.
Zugleich benennt der Kanton ausdrücklich Tätigkeiten, die weiterhin zulässig sind: Das Grillieren mit Gas- oder Holzkohlegrills in privaten Gärten oder auf Balkonen bleibt erlaubt, sofern der Abstand von 50 Metern zum nächsten Wald eingehalten wird. Auch das Feuern in Cheminées oder in geschlossenen Feuerschalen bleibt möglich, wenn die Sicherheitsabstände eingehalten werden und geeignete Löschmittel bereitstehen.
Der Kanton ruft die Bevölkerung dazu auf, Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen und stets geeignetes Löschmaterial bereitzuhalten.
Konsequenzen und Durchsetzung
Verstösse gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Die Massnahme dient dem Schutz von Wald, Bevölkerung und Infrastrukturen; angesichts der Trockenheit und der behördlichen Einschätzung bedeutet ein unkontrolliertes Feuer ein hohes Risiko für schnelle Ausbreitung. Touristinnen und Touristen werden gebeten, sich vor Aktivitäten im Freien über die aktuellen Vorschriften zu informieren.
| Erlaubt | Verboten |
|---|---|
| Grillieren mit Gas- oder Holzkohle in Gärten/Balkonen (50 m Abstand) | Feuer im Wald |
| Feuer in Cheminées/geschlossenen Feuerschalen (mit Vorsicht) | Feuer innerhalb 50 m vom Waldrand |
| — | Einweggrills, Feuerwerk, Himmelslaternen, Heissluftballons mit offener Flamme |
Information und Verhaltensempfehlungen
Der Kanton empfiehlt, brennbare Abfälle und Trockenmaterial von öffentlichen Wegen und Grillplätzen zu entfernen, auf Rauchen im Freien zu verzichten und beim Beobachten von Rauch oder Feuer sofort die Feuerwehr zu alarmieren. Eine aktuelle, schweizweite Übersicht zur Waldbrandgefahr ist auf der Plattform waldbrandgefahr.ch verfügbar.
Die Massnahme ist vorerst als vorsorglicher Schutz zu verstehen. Sollten sich die Wetterlage und die Feuchteverhältnisse deutlich bessern, könnte der Kanton die Einstufung und die Verbote wieder anpassen. Bis dahin bleibt erhöhte Vorsicht geboten.