Starker Anstieg der Ausgaben
Im Kanton Waadt sind die Entschädigungen für amtliche Verteidiger innerhalb von zehn Jahren von rund 2,8 Millionen auf knapp 4,9 Millionen Franken gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von etwa 75 Prozent zwischen 2015 und 2025. Demgegenüber stand eine nur moderate Zunahme der Zahl neu eröffneter Strafuntersuchungen von rund 6,7 Prozent im gleichen Zeitraum.
Wie kommt es zu höheren Kosten?
Einen zentralen Grund liefert das geltende Verfahren: Beschuldigte können zunächst einen Anwalt ihrer Wahl mandatieren und im Anschluss ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen. Damit ist es möglich, dass auch renommierte Anwälte auf Staatskosten mandatiert werden. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, übernimmt der Kanton die Entschädigung nach dem geltenden Tarif; der Stundenansatz beträgt im Waadtland 180 Franken.
«Das Gesetz verlangt, dass dem Wunsch des Beschuldigten nach Möglichkeit Rechnung getragen wird»,
hat der Kommunikationschef der Waadtländer Staatsanwaltschaft, Vincent Derouand, gegenüber den Medien erklärt. Ein Anwaltswechsel bedeute zudem zusätzlichen administrativen Aufwand.
Rückerstattung und Folgen für Betroffene
Die unentgeltliche Rechtspflege ist keine Dauerschenkung: Wird ein Beschuldigter verurteilt, hat der Kanton einen Anspruch auf Rückzahlung der vorgestreckten Kosten, falls sich die finanzielle Lage des Verurteilten innerhalb von zehn Jahren verbessert. Bei einem Freispruch hingegen trägt der Staat die Kosten.
Öffentliche Debatte: Transparenz und Steuerbelastung
Der deutliche Anstieg der Ausgaben wirft mehrere Fragen auf, die für die lokale Bevölkerung relevant sind: Werden die Mittel effizient eingesetzt? Wie lässt sich sicherstellen, dass der Grundsatz der Wahl des Verteidigers nicht zu unverhältnismässigen staatlichen Kosten führt? Und welche Kontrollmechanismen bestehen bereits, um Missbrauch zu verhindern? Diese Punkte betreffen sowohl die Ausgabenpolitik des Kantons als auch das Vertrauen in das Justizwesen.
- Entschädigungen amtlicher Verteidiger 2015: rund 2,8 Mio. CHF
- Entschädigungen amtlicher Verteidiger 2025: knapp 4,9 Mio. CHF
- Zunahme der neu eröffneten Strafuntersuchungen (2015–2025): 6,7 %
- Stundenansatz für amtliche Verteidiger im Kanton Waadt: 180 CHF
Tabelle: Entwicklung auf einen Blick
| Jahr | Ausgaben für amtliche Verteidiger (CHF) | Veränderung |
|---|---|---|
| 2015 | ~2'800'000 | — |
| 2025 | ~4'900'000 | +75 % |
Für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons bedeuten diese Zahlen konkret: Höhere Staatsausgaben in einem sensiblen Bereich der Justiz können mittelfristig Einfluss auf das kantonale Budget und damit auf andere Leistungen haben. Gleichzeitig garantiert die Praxis der Rechtwahl, dass Beschuldigte Zugang zu ihrer gewünschten Verteidigung erhalten, auch wenn dies in Einzelfällen zu höheren Kosten für die Allgemeinheit führt.
Die zuständigen Behörden stehen nun vor der Aufgabe, zwischen dem Schutz der Rechte Beschuldigter und einer stringenten Verwendung öffentlicher Mittel abzuwägen. Konkrete Anpassungen an Tarifen oder Bewilligungsverfahren würden eine politische oder administrative Initiative erfordern; die Staatsanwaltschaft verweist derzeit auf die gesetzlichen Vorgaben und die Möglichkeit der Rückerstattung im Fall einer Verurteilung.