Stadt Zug bewilligt nächtliche Übertragungen für WM-Viertelfinal
Die Stadt Zug hat für die Nacht von Samstag auf Sonntag im Zusammenhang mit dem WM-Viertelfinal der Schweizer Nationalmannschaft eine sogenannte Freinacht erklärt. Damit dürfen Gastronomiebetriebe temporär Tonübertragungen in bestehenden Gartenwirtschaften und Innenräumen zeigen. Das Spiel gegen Argentinien beginnt am Sonntagmorgen um 03:00 Uhr.
„den Gastronomiebetrieben temporär Fernseh- und Projektionsübertragungen mit Ton in bestehenden Gartenwirtschaften und Innenräumen erlaubt“
Die Bewilligung hat zum Ziel, Veranstaltern Rechtssicherheit zu geben, wenn sie in der Nacht Spiele im Public Viewing zeigen. Entscheidend ist dabei, dass es sich um zeitlich befristete Übertragungen in bereits bestehenden Betriebsflächen handelt – nicht um zusätzliche, temporäre Anlagen ausserhalb bewilligter Bereich.
Welche Lokale zeigen das Spiel?
Mindestens drei Lokale im Kanton beziehungsweise in der Stadt Zug sind als Public-Viewing-Orte bekannt:
- Freiruum (Stadt Zug) – öffnet die Genusshalle sowie die Eventhalle; zusätzlich gibt es Bars und ein kleines Essensangebot.
- Pub Mr. Pickwick (Stadt Zug) – überträgt die Partie ebenfalls.
- Passbartout (Unterägeri) – zeigt das Spiel für Fans in der Gemeinde Unterägeri.
Zug Tourismus stellt zudem eine Übersicht zu Public Viewings und Sportbars im Kanton bereit. Diese Liste erhebt nach eigenen Angaben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Praktische Folgen für Besucherinnen und Besucher
Für die Bevölkerung bedeuten die Bewilligungen konkret:
- erweiterte Öffnungszeiten und erlaubte Tonübertragungen in bestimmten Gastro-Aussenbereichen und Innenräumen,
- vermehrte nächtliche Verkehrsbewegungen rund um bekannte Public-Viewing-Orte,
- mögliche Lärmemissionen in Wohnquartieren nahe Veranstaltungsorten, je nach Lokalität und Besucherandrang.
Besucherinnen und Besucher sollten sich im Vorfeld informieren, ob das gewünschte Lokal Einlass bietet (Kapazitätsbegrenzungen, Sitzplätze) und welche Angebote an Essen und Getränken vorhanden sind. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Nachfrage beim jeweiligen Betrieb.
Auflagen und Hinweise für Gastrobetriebe
Die städtische Bewilligung ist zeitlich befristet und gilt nur für bestehende Betriebsflächen. Für Betreiberinnen und Betreiber bleibt weiterhin relevant, lokale Lärmschutzbestimmungen einzuhalten und Sicherheits- sowie Hygieneauflagen zu beachten. Grössere, neu geplante Veranstaltungen ausserhalb der regulären Gastronomenflächen bedürfen gesonderter Bewilligungen.
| Ort | Betrieb | Hinweis |
|---|---|---|
| Zug | Freiruum | Genusshalle und Eventhalle öffnen; Bars und kleines Essensangebot |
| Zug | Pub Mr. Pickwick | Übertragung geplant |
| Unterägeri | Passbartout | Public Viewing für Fans in der Gemeinde |
Weitere Public-Viewing-Angebote können über die Übersicht von Zug Tourismus gefunden werden. Hinweise zu weiteren Angeboten nimmt die Redaktion der Zuger Zeitung per E-Mail entgegen: redaktion-zugerzeitung@chmedia.ch.
Für Fussballfans empfiehlt es sich, Anreise und Rückkehr vorab zu planen — insbesondere wenn der Match in den frühen Morgenstunden endet. Öffentliche Verkehrsmittel und lokale Taxi- oder Shuttleangebote können eingeschränkt verfügbar sein; private Fahrgemeinschaften oder organisierte Transfers sind mögliche Alternativen.
Die Bewilligung zur Freinacht schafft für die Nacht des Viertelfinals die Grundlage, dass Bars und Gastrobetriebe im Kanton Zug gemeinsam mit ihren Gästen das Ereignis live erleben können. Gleichzeitig liegt die Verantwortung bei Betreibern und Gästen, respektvoll mit Nachbarschaft und geltenden Vorgaben umzugehen.