Vorstoss will Kampfhunde und gefährliche Mischlinge verbieten
Der Kanton Aargau steht vor einer politischen Debatte über ein mögliches Verbot sogenannter Kampfhunde. Ausgelöst hat sie eine Motion des SVP-Grossrats Thomas Zollinger (50), die vorsieht, bestimmte Hunderassen sowie deren Mischlinge künftig nicht mehr halten zu dürfen. Der Vorstoss ist in Gang gekommen, während andere Kantone bereits ähnliche Regelungen eingeführt haben.
„Tiere, die Menschen entstellen und töten können, gehören nicht unter die Leute!“
Zollinger äussert sich mit diesem Satz in einem Presseinterview. Konkrete Rassen benennt er in der Motion bewusst nicht; stattdessen soll das Veterinäramt die betroffenen Rassen festlegen und bei Mischlingen den zulässigen Rasseanteil definieren. Laut Medienberichten erhält der Vorstoss parteiübergreifend Unterstützung – mit Ausnahme der GLP.
Kontext: Erfahrungen aus anderen Kantonen
Als Ausgangspunkt der Diskussion wird in der Berichterstattung ein schwerer Vorfall in Zürich im Jahr 2024 genannt: Ein Rottweiler verletzte damals zwei Kinder schwer. In der Folge hat der Kanton Zürich im Jahr 2025 ein Verbot für Rottweiler sowie für Pitbulls und Bullterrier erlassen. Auch die Kantone Genf, Freiburg und Wallis kennen vergleichbare Regelungen.
Geplante Übergangs- und Kontrollmechanismen
Die Motion sieht Begleitmassnahmen vor, damit bestehende Tierhalterinnen und -halter nicht sofort mit einem Komplettverbot konfrontiert werden. Vorgesehen sind unter anderem:
- Eine Übergangsfrist für bereits gehaltene Hunde
- Wesensbeurteilungen für Hunde, deren Rassezugehörigkeit problematisch erscheint
- Auffällige Tiere sollen einer Pflicht zu Maulkorb und Leine unterstellt werden
- Hunde, die korrekt gehalten werden und sich unauffällig verhalten, sollen im Rahmen der Übergangsbestimmungen weiter erlaubt bleiben
| Instrument | Inhalt |
|---|---|
| Veterinäramt | Festlegung betroffener Rassen und zulässiger Mischlingsanteil |
| Wesensbeurteilung | Prüfung von bereits gehaltenen Tieren während Übergangsfrist |
| Verhaltensauflagen | Maulkorb- und Leinenpflicht für auffällige Hunde |
Auswirkungen für Hundehaltende und Behörden
Kommt die Motion durch, bedeutet dies für Betroffene konkret:
- Halterinnen und Halter müssten prüfen lassen, ob ihre Tiere unter die neue Regelung fallen und gegebenenfalls eine Wesensbeurteilung absolvieren.
- Für auffällige Tiere könnten sofort Massnahmen wie Maulkorb- und Leinenpflicht angeordnet werden.
- Das Veterinäramt erhält die Aufgabe, Rassenlisten und Grenzwerte für Mischlinge formell festzulegen, was zu zusätzlichem Aufwand bei der Verwaltung führen dürfte.
Die Diskussion wird zeigen, wie der Aargau die Balance zwischen öffentlicher Sicherheit, rechtssicherer Differenzierung von Rassen und dem Schutz der Tiere wahren will. Die Motion steht nun im Zentrum einer kantonalen Debatte, die sowohl politisch als auch praktisch weitreichende Folgen für Hundehaltende und Vollzugsstellen haben kann.