Massnahmen gegen kurze Haftaufenthalte prüfen
Die Aargauer SP-Grossrätin Lelia Hunziker verlangt in einem Postulat, dass der Regierungsrat Möglichkeiten untersucht, Ersatzfreiheitsstrafen seltener anzuwenden und stattdessen verstärkt auf Alternativen wie gemeinnützige Arbeit zu setzen. Hintergrund ist, dass aktuell ein erheblicher Anteil der Haftantritte in der Schweiz auf solche Ersatzstrafen zurückfällt und die kantonalen Gefängnisse dadurch zusätzlich belastet werden.
In der Vorlage, die von Mitgliedern der GLP, Mitte und EVP mitunterzeichnet ist, wird gefordert, die Betroffenen früher und unkomplizierter über Optionen wie Zahlungsvereinbarungen oder gemeinnützige Arbeit zu informieren. Weiter sollen die Datengrundlagen im Kanton verbessert werden, damit Ursachen, Kosten und Folgen von Ersatzfreiheitsstrafen belastbar analysiert werden können.
Warum das Thema Aargauerinnen und Aargauer betrifft
- Mehrere Haftantritte fallen auf Ersatzfreiheitsstrafen, das belastet Haftplätze und Personal.
- Kurzzeitige Gefängnisaufenthalte können Arbeitsplätze und soziale Existenz gefährden.
- Verstärkte Nutzung von gemeinnütziger Arbeit könnte Kosten senken und sozial integrierender wirken.
Die Vorstossenden verweisen auf wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach Ersatzfreiheitsstrafen überproportional Menschen in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen treffen. Kurze Freiheitsentzüge könnten die finanzielle und soziale Lage der Betroffenen weiter verschlechtern, ohne dass die eigentliche Geldforderung dadurch beglichen werde. Zusätzlich bindeten solche Haftantritte Ressourcen, die für den Vollzug schwererer Straftaten benötigt würden.
Geforderte Schritte im Überblick
| Prüfpunkt | Ziel |
|---|---|
| Häufigere Nutzung gemeinnütziger Arbeit | Alternative zum Freiheitsentzug |
| Niederschwellige Information Betroffener | Frühzeitige Lösungsoptionen aufzeigen |
| Verbesserte Datenlage | Ursachen, Kosten und Wirkungen beurteilen |
| Kantonales Auftreten auf Bundesebene | Gesetzliche Möglichkeiten zur nachträglichen Umwandlung schaffen |
Im Kanton Aargau werden solche Prüfungen als sinnvoll erachtet, um die Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit der Sanktionen sicherzustellen. Die Vorstossenden regen zudem an, dass der Kanton sich, wo nötig, auf Bundesebene für Anpassungen einsetzen soll, damit Ersatzfreiheitsstrafen auch nach ihrer Anordnung noch in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden können.
Die Debatte berührt mehrere Bereiche: Strafvollzug, Sozialpolitik und Verwaltungsprinzipien. Für die Bevölkerung bedeutet eine mögliche Umsetzung konkret:
- Weniger Haftantritte wegen unbezahlter Bussen;
- Mehr Optionen statt Freiheitsentzug, etwa für Menschen mit engen finanziellen Mitteln;
- Potenzielle Entlastung der Gefängnisse und des Personals.
Die Einreichung des Postulats folgt auf Beobachtungen, wonach Ersatzfreiheitsstrafen in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben. Ein lokaler Selbstversuch in einem anderen Beitrag dokumentierte bereits die Belastungen durch einen einzigen Nächtigung in einer Zelle. Die nun geforderten Abklärungen sollen konkrete Vorschläge liefern, wie der Kanton Aargau künftig mit Fällen umgehen kann, in denen Geldstrafen oder Bussen nicht bezahlt werden.