Am Mittwochnachmittag, 8. Juli, ist es am Münchner Hauptbahnhof zu einem Vorfall gekommen, bei dem ein Mann Einsatzkräfte körperlich angegriffen hat. Der Sachverhalt entwickelte sich nach Angaben der Bundespolizei, als eine gemeinsame Streife von Bundes- und Landespolizei gegen 13:30 Uhr zur Bahnhofsmission gerufen wurde.
Vorgeschichte und Anlass des Einsatzes
Der 50-jährige, wohnsitzlose Mann hielt sich trotz eines bestehenden Hausverbots in der Bahnhofsmission auf und verhielt sich nach Angaben der Mitarbeitenden aggressiv. Zuvor sei ihm mehrfach ein Platzverweis erteilt worden, dem er nicht nachkam. Aus diesem Grund wurde die Polizei hinzugezogen, um den Platzverweis durchzusetzen und den Mann in Gewahrsam zu nehmen.
Bereits während der Durchsetzung der Massnahme leistete der Beschuldigte nach Polizeiangaben erheblichen Widerstand. Im Verlauf des Einsatzes habe er die eingesetzten Beamtinnen und Beamten körperlich angegriffen und mehrfach versucht, sie anzuspucken. Die Polizistinnen und Polizisten mussten unmittelbaren Zwang anwenden, um den Mann zu kontrollieren und zur Dienststelle zu verbringen.
- Zeitpunkt: Mittwoch, 8. Juli, gegen 13:30 Uhr
- Ort: Münchner Hauptbahnhof, Bahnhofsmission
- Beschuldigter: 50-jähriger rumänischer Staatsangehöriger, wohnsitzlos
Drei der eingesetzten Beamten erlitten nach Polizeiangaben leichte Verletzungen, blieben aber dienstfähig. Gegen den Mann wird nun unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte noch am selben Tag einem Haftrichter vorgeführt werden.
| Fakt | Angaben |
|---|---|
| Uhrzeit | ca. 13:30 Uhr |
| Ort | Münchner Hauptbahnhof |
| Verletzte Einsatzkräfte | 3 (leicht verletzt, dienstfähig) |
| Vorgeworfene Straftaten | Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte |
Der Vorfall zeigt die Herausforderungen bei Einsätzen an stark frequentierten Verkehrsknotenpunkten. Der Münchner Hauptbahnhof gehört zum Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München, die mehrere der grossen Bahnhöfe in Bayern betreut und häufig mit Gewalttaten gegen Einsatzkräfte konfrontiert ist. Die polizeiliche Darstellung betont, dass bei der Durchsetzung von Platzverweisen und Hausverboten gelegentlich unmittelbarer Zwang nötig werde, wenn Betroffene sich weigerten, Anordnungen zu befolgen.
Zu den weiteren Schritten zählen die strafrechtliche Würdigung durch Staatsanwaltschaft und Haftrichter sowie gegebenenfalls verwaltungsrechtliche Massnahmen gegenüber dem Beschuldigten. Die Bundespolizei hat für Rückfragen eine Pressestelle in München angegeben.