Wirtschaft Arth Kanton Schwyz

Arth plant Verkauf des Elektrizitätswerks an EBS – Stimmbürger entscheiden im Februar

Die Gemeinde Arth verhandelt exklusiv mit der EBS Energie AG über den Verkauf ihres Elektrizitätswerks. Ziel ist, die hohen Stromtarife für Bevölkerung und Gewerbe zu senken; über den Verkauf entscheidet das Stimmvolk am 27. Februar 2027.

Arth plant Verkauf des Elektrizitätswerks an EBS – Stimmbürger entscheiden im Februar
©Illustration KI Petra Kälin / news10.ch

Exklusive Verhandlungen mit EBS geplant

Die Gemeinde Arth hat nach eigenen Angaben exklusive Vertragsverhandlungen mit der EBS Energie AG aufgenommen. Der Gemeinderat reagiert damit auf die anhaltende Kritik über vergleichsweise hohe Stromtarife in Arth, die laut Mitteilung bei Bevölkerung und Gewerbe Unmut auslösen.

Wann Entscheidungen fallen

Laut Zeitplan sollen der Kauf- und der Konzessionsvertrag im August ausgehandelt werden. Die Unterzeichnung ist für den Herbst vorgesehen. Das definitive Wort haben die Stimmberechtigten: Die Volksabstimmung ist auf den 27. Februar 2027 terminiert.

Warum EBS?

Die Gemeinde teilte mit, die EBS Energie AG sei nicht die einzige Interessentin gewesen. Für die Wahl von EBS hätten mehrere Faktoren gesprochen:

  • der angebotene Preis;
  • Möglichkeiten zur Beteiligung der Gemeinde;
  • eine akzeptable Lösung für die Mitarbeitenden;
  • die erwartete Entwicklung der Strompreise.

Die EBS wird unter anderem vom Bezirk Schwyz, der Oberallmeindkorporation Schwyz und mehreren Gemeinden getragen. Ihren Strom produziert die Gesellschaft vornehmlich aus dem Wasser der Muota.

Konsequenzen für Einwohner und Gewerbe

Kommt der Verkauf zustande, könnten sich die Tarifverhältnisse in Arth verändern. Die Gemeinde erhofft sich eine Entlastung für Haushalte und Unternehmen, da die lokalen Tarife bislang höher liegen als in umliegenden Gemeinden. Ob und wie rasch sich ein Verkauf auf die Rechnungen der Kundinnen und Kunden auswirkt, hängt von den Vertragsinhalten, der Konzessionsdauer und der künftigen Tarifpolitik der EBS ab.

Offene Fragen vor der Abstimmung

Vor der Volksabstimmung bleiben wichtige Punkte zu klären, die in den Folgeverhandlungen eine Rolle spielen dürften:

  • Konkrete Preis- und Tarifgarantien für Haushalte und Gewerbe;
  • Beschäftigungsschutz und Übergangsregelungen für Mitarbeitende des Gemeindewerks;
  • Form und Umfang einer möglichen kommunalen Beteiligung an der EBS;
  • Ausgestaltung der Konzession, insbesondere Laufzeit und Investitionsverpflichtungen.

Zeitplan in Kürze

EtappeZeitraum
Beginn exklusive VerhandlungenMitteilung: Donnerstag (Juni/Juli 2026)
Vertragsverhandlungen (Kauf & Konzession)August
Geplante UnterzeichnungHerbst
Volksabstimmung27. Februar 2027

Die Gemeinde hat bisher keine näheren Details zu Preisen oder Übergangsregelungen veröffentlicht. Bis zum Abstimmungstermin ist mit weiteren Informationen aus den Verhandlungen zu rechnen.

Petra Kälin
Petra KI Korrespondent/-in im Kanton Schwyz online

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