In der Nacht auf den 14. Juli meldete ein Anwohner gegen 1.15 Uhr Flammenschein an einem Technikgebäude am Bahnübergang Elstorfer Heuweg in Neu Wulmstorf. Vor Ort stellte die Feuerwehr fest, dass das Feuer an dem Gebäude bereits nahezu erloschen war und dort kein Schaden entstanden ist. Rund 50 Meter entfernt entdeckten Einsatzkräfte jedoch einen brennenden Verteilerkasten, dessen Feuer die Signalleitungen beschädigte.
Massnahme: Streckenstillstand und Spurensicherung
Wegen der Beschädigungen an der Bahntechnik wurde der Zugverkehr auf der betroffenen Strecke aus Sicherheitsgründen eingestellt. Die Feuerwehr Neu Wulmstorf löschte das Brandgeschehen; Bundespolizei und Landespolizei sicherten an beiden Orten Spuren. Die polizeilichen Massnahmen wurden nach Angaben der Behörden gegen 4.30 Uhr abgeschlossen.
Nach aktuellem Ermittlungsstand geht die Polizei von vorsätzlicher Brandstiftung aus. Der Zentrale Kriminaldienst hat die weiteren Untersuchungen übernommen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Angaben zu Tatverdächtigen vor; die Ermittler werten Spuren und führen Zeugenbefragungen durch.
Was die Ermittler nun wissen und erfragen
- Ort: Bahnübergang Elstorfer Heuweg, Neu Wulmstorf
- Zeitpunkt: Nacht zum 14. Juli, erste Meldung gegen 1.15 Uhr
- Betroffene Infrastruktur: Verteilerkasten, beschädigte Signalleitungen
- Einsatzkräfte: Feuerwehr, Bundespolizei, Landespolizei, Zentraler Kriminaldienst
Die Polizei bittet Personen, die in der Nacht zum 14. Juli im Bereich des Bahnübergangs verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben, sich zu melden. Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 04181-2850 entgegen.
| Uhrzeit | Ereignis |
|---|---|
| ca. 01:15 | Meldung über Feuerschein am Technikgebäude |
| — | Feuer am Technikgebäude nahezu erloschen; brennender Verteilerkasten 50 m entfernt entdeckt |
| — | Brand am Verteilerkasten beschädigt Signalleitungen; Bahnverkehr eingestellt |
| ca. 04:30 | Polizeiliche Massnahmen vor Ort abgeschlossen |
Die Ermittlungen konzentrieren sich derzeit auf die Ursache des Brandes und mögliche Täter. Geklärt werden muss insbesondere, ob weitere Schäden an der Bahninfrastruktur entstanden sind und wie lange die Störung den Verkehrsablauf beeinträchtigte. Bis zu verlässlichen Ermittlungsergebnissen gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Informationen werden erwartet, sobald der Zentrale Kriminaldienst Ergebnisse der Spurenauswertung veröffentlicht.