Knapp zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haben Bund und Länder ihre Maßnahmen zur Absicherung staatlicher Institutionen gegen mögliche politische Einflussnahme verschärft. Im Zentrum stehen die Wissenschaftsförderung, die Bildung sowie Fragen der Justizresilienz – Bereiche, die als besonders anfällig gelten, wenn einzelne Landesregierungen versuchen, die föderalen Strukturen zu nutzen.
Welche Änderungen beschlossen wurden
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat beschlossen, die Entscheidungsregeln so zu ändern, dass Einstimmigkeit künftig nur noch dort erforderlich ist, «wo das Grundgesetz dies ausdrücklich vorschreibt». Ziel ist es, das Risiko von Blockaden durch einzelne Länder zu reduzieren und klare Regelungen zu schaffen für Finanzierung, Austritt und Kündigung gemeinsamer Programme.
„Wie dessen Regelungen im Einzelfall anzuwenden sind, bedarf jeweils einer sorgfältigen rechtlichen Abwägung. Gerichtliche Klärungen streben wir nicht an, sie sind aber als Ultima Ratio möglich.“ — Falko Mohrs, stellvertretender Vorsitzender der GWK
Die GWK will zudem die bestehenden Staatsverträge – etwa zur Hochschulzulassung und Studienakkreditierung – überarbeiten. Damit sollen Unklarheiten bei Finanzierungsfragen und bei der Handhabung eines möglichen Ausscheidens eines Landes aus gemeinsamen Programmen beseitigt werden.
Warum Justiz, Wissenschaft und Medien als besonders gefährdet gelten
Die Potsdamer Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf hatte diese drei Bereiche als «Säulen einer kritischen Gegenöffentlichkeit gegenüber Regierung und Machtausübung» benannt. Die Sorge der Konferenz lautet, dass eine Landesregierung mit extremistischen Positionen versuchen könnte, Einfluss auf Forschung, Lehrinhalte oder die richterliche Unabhängigkeit zu nehmen.
- Schutz der gemeinsamen Wissenschaftsförderung durch veränderte Entscheidungsregeln.
- Überarbeitung von Staatsverträgen zur Hochschulzulassung und Studienakkreditierung.
- Prüfung rechtlicher Handlungsoptionen als letzte Instanz, falls politische Blockaden entstehen.
Rechtliche Grenzen und offene Fragen
Eine Achillesferse bleibt das Grundgesetz: Wo dieses Einstimmigkeit verlangt, etwa nach Artikel 91b GG für bestimmte Finanzierungsfragen von Bund-Länder-Programmen an Hochschulen, können Änderungen an der Praxis rechtlich heikel sein. Mohrs betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen rechtlichen Abwägung und schliesst gerichtliche Klärungen nicht kategorisch aus.
Wichtig ist auch der Blick auf andere Gremien: In der Justizministerkonferenz gilt kein Einstimmigkeitserfordernis, wodurch dort weniger Gefahr besteht, dass ein einzelnes Land im Alleingang blockiert. Dennoch bleibt die Frage der institutionellen Resilienz in der Justiz ein zentrales Thema für die zuständigen Minister.
| Bereich | Beschlossene oder geplante Massnahme |
|---|---|
| Wissenschaftsförderung | Reduktion von Einstimmigkeitspflichten, Regelungen zu Finanzierung/Austritt/Kündigung |
| Hochschulzulassung & Akkreditierung | Überarbeitung der Staatsverträge |
| Justiz | Stärkung der Resilienz; Geschäftsordnung ohne Einstimmigkeitspflicht |
Für Eltern, Studierende und Forschende bedeutet das: Kurzfristig ändert sich an Studienangeboten oder Prüfungsverfahren nichts. Die Beschlüsse zielen darauf ab, die Strukturen zu stabilisieren, damit Bildungs- und Forschungsprogramme nicht von politischen Wechseln einzelner Länder abhängig werden. Langfristig können überarbeitete Verträge und Entscheidungsregeln aber dazu führen, dass Förderprogramme verlässlicher und weniger anfällig für politische Blockaden werden.
Ob die beschlossenen Regelanpassungen ausreichen, um Einflussnahme zuverlässig zu verhindern, wird von der rechtlichen Ausgestaltung der Änderungen und gegebenenfalls von Gerichtsentscheidungen abhängen. Bund und Länder stellen damit jedoch klar, dass sie die Verwundbarkeit zentraler staatlicher Institutionen als sicherheitspolitische Aufgabe ansehen.