Aufwändige Rettungsaktion nach unerlaubtem Gang in unterirdisches Stollensystem
In Mendig sind am Mittwoch drei junge Männer nach einem Ausflug in ein ehemaliges Basaltlava-Bergwerk von Einsatzkräften ins Freie geführt worden. Die Männer im Alter von 18, 19 und 21 Jahren hatten sich nach Angaben der Verbandsgemeinde unerlaubt Zugang zu dem weit verzweigten Höhlensystem verschafft und sich dort verlaufen. Kurz nach 16 Uhr lösten sie einen Notruf an einem Schacht aus.
Einsatzablauf und Technik unter Tage
Daraufhin begaben sich Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst zu einer Suchaktion. Insgesamt waren nach Behördenangaben 13 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Mendig beteiligt. Um den Aufenthaltsort der Vermissten einzugrenzen, überprüften die Helfer mehrere Schächte und nutzten unter anderem akustische Verfahren: Sie werteten aus, wie sich das Martinshorn unter Tage ausbreitete. Mithilfe ortskundiger Experten gelang es schliesslich, die drei Männer über das Besucherbergwerk sicher ins Freie zu führen. Die Geretteten waren unterkühlt, blieben jedoch unverletzt.
„Das unterirdische Stollensystem ist kein Abenteuerspielplatz“,
mahnte Bürgermeister Jörg Lempertz und wies darauf hin, dass das ehemalige Bergwerk nur im Rahmen geführter Besichtigungen betreten werden dürfe. Wer ohne autorisierte Begleitung unter Tage gehe, bringe sich und andere in erhebliche Gefahr.
Folgen: Kosten und mögliche strafrechtliche Schritte
Die Verbandsgemeinde rechnet für den Feuerwehreinsatz mit etwa 1'000 Euro Kosten, die den Geretteten in Rechnung gestellt werden sollen. Parallel prüft die Polizei ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Hausfriedensbruchs. Konkrete Entscheidungen zu Strafanzeigen oder Bußgeldern wurden von den Behörden zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht bekanntgegeben.
- Ort: Mendig, unterirdische Felsenkeller (ehemaliges Basaltlava-Bergwerk)
- Betroffene: drei junge Männer aus Nordrhein-Westfalen, 18–21 Jahre
- Einsatzkräfte: 13 Feuerwehrleute beteiligt
- Konsequenzen: rund 1'000 Euro Einsatzkosten; Ermittlungen wegen Hausfriedensbruchs
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Tiefe des Stollensystems | rund 32 Meter |
| Fläche | etwa 3 Quadratkilometer |
| Betreten erlaubt | nur im Rahmen geführter Besichtigungen |
Der Fall verdeutlicht die Risiken, die von verbotenen Erkundungen historischer oder technischer Anlagen ausgehen. Behörden betonen regelmässig, dass Rettungs- und Bergungsaktionen nicht nur für die Betroffenen gefährlich sind, sondern auch Einsatzkräfte belasten und öffentliche Mittel beanspruchen. Ob die Verbandsgemeinde die veranschlagten Kosten letztlich vollumfänglich durchsetzt oder ob strafrechtliche Maßnahmen folgen, hängt von den laufenden Ermittlungen ab.