Vorfall in der Nacht: Polizei ermittelt
In Weilheim sind die Ermittlungen der Kriminalpolizei nach einem fremdenfeindlich motivierten Angriff auf eine Asylunterkunft aufgenommen worden. Nach Angaben der Polizei ereigneten sich die Vorfälle am Montagabend gegen 22.30 Uhr im Bereich der Mittlere Ortsstraße. Zwei bislang unbekannte Männer sollen vor dem Gebäude ausländerfeindliche Parolen gerufen haben und damit eine bedrohte Stimmung erzeugt haben.
Waffen- und Wurfereignisse
Die Täter schossen nach Polizeiangaben mehrfach mit einer Schreckschusswaffe in die Luft. Zusätzlich bewarfen sie das Gebäude mit Steinen; offenbar wurde auch ein pyrotechnischer Gegenstand gezündet. Zum Glück wurden bei dem Vorfall keine Personen verletzt, und es entstand kein bekannter Sachschaden.
| Zeit | Ereignis |
|---|---|
| ca. 22.30 Uhr | Ausländerfeindliche Parolen vor Asylunterkunft |
| Kurz danach | Mehrfaches Schiessen mit Schreckschusswaffe in die Luft |
| Gleichzeitig | Bewerfen des Gebäudes mit Steinen; Zünden eines pyrotechnischen Gegenstandes |
Fahndung und Ermittlungsansatz
Trotz umgehend eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen blieben die beiden Tatverdächtigen bislang unentdeckt. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Die Behörden bitten Zeugen um Hinweise und haben eine Kontaktmöglichkeit eingerichtet: Das Polizeirevier in Kirchheim ist unter der Telefonnummer 07021/501-0 erreichbar.
- Tatort: Mittlere Ortsstraße, Weilheim
- Tatzeit: Montagabend, gegen 22.30 Uhr
- Beschuldigte: zwei bislang unbekannte Männer
Die Ermittlungen konzentrieren sich nun auf die Identifikation der Täter und die Klärung, ob es sich um einen Einzelfall oder Teil einer Serie ähnlicher Übergriffe handelt. Solche Vorfälle werden strafrechtlich verfolgt, insbesondere wenn sie den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Die Polizeibehörden appellieren an Personen, die Beobachtungen gemacht haben oder über Hinweise zu den Tätern verfügen, sich zu melden. Die Wahrung der Unschuldsvermutung gilt für die Beschuldigten, solange keine Verurteilung vorliegt.