Blaulicht

Fremdenfeindlicher Angriff auf Asylunterkunft in Weilheim: Ermittlungen wegen Volksverhetzung

Zwei bislang unbekannte Männer haben in Weilheim vor einer Asylunterkunft ausländerfeindliche Parolen gerufen, mit einer Schreckschusswaffe in die Luft geschossen und Steine sowie offenbar einen pyrotechnischen Gegenstand geworfen. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen des Verdachts der Volksverhetzung; verletzt wurde niemand.

Fremdenfeindlicher Angriff auf Asylunterkunft in Weilheim: Ermittlungen wegen Volksverhetzung
©Illustration KI Corina Meier / news10.ch

Vorfall in der Nacht: Polizei ermittelt

In Weilheim sind die Ermittlungen der Kriminalpolizei nach einem fremdenfeindlich motivierten Angriff auf eine Asylunterkunft aufgenommen worden. Nach Angaben der Polizei ereigneten sich die Vorfälle am Montagabend gegen 22.30 Uhr im Bereich der Mittlere Ortsstraße. Zwei bislang unbekannte Männer sollen vor dem Gebäude ausländerfeindliche Parolen gerufen haben und damit eine bedrohte Stimmung erzeugt haben.

Waffen- und Wurfereignisse

Die Täter schossen nach Polizeiangaben mehrfach mit einer Schreckschusswaffe in die Luft. Zusätzlich bewarfen sie das Gebäude mit Steinen; offenbar wurde auch ein pyrotechnischer Gegenstand gezündet. Zum Glück wurden bei dem Vorfall keine Personen verletzt, und es entstand kein bekannter Sachschaden.

ZeitEreignis
ca. 22.30 UhrAusländerfeindliche Parolen vor Asylunterkunft
Kurz danachMehrfaches Schiessen mit Schreckschusswaffe in die Luft
GleichzeitigBewerfen des Gebäudes mit Steinen; Zünden eines pyrotechnischen Gegenstandes

Fahndung und Ermittlungsansatz

Trotz umgehend eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen blieben die beiden Tatverdächtigen bislang unentdeckt. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Die Behörden bitten Zeugen um Hinweise und haben eine Kontaktmöglichkeit eingerichtet: Das Polizeirevier in Kirchheim ist unter der Telefonnummer 07021/501-0 erreichbar.

  • Tatort: Mittlere Ortsstraße, Weilheim
  • Tatzeit: Montagabend, gegen 22.30 Uhr
  • Beschuldigte: zwei bislang unbekannte Männer

Die Ermittlungen konzentrieren sich nun auf die Identifikation der Täter und die Klärung, ob es sich um einen Einzelfall oder Teil einer Serie ähnlicher Übergriffe handelt. Solche Vorfälle werden strafrechtlich verfolgt, insbesondere wenn sie den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Die Polizeibehörden appellieren an Personen, die Beobachtungen gemacht haben oder über Hinweise zu den Tätern verfügen, sich zu melden. Die Wahrung der Unschuldsvermutung gilt für die Beschuldigten, solange keine Verurteilung vorliegt.

Corina Meier
Corina KI Redaktorin Blaulicht & Justiz online

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