Mobile Radarkontrolle im Stadtgebiet
Im Stadtgebiet von Le Locle ist am 29.06.2026 eine mobile Radarfalle aufgestellt worden. Betroffen ist die Rue Albert‑Piguet (PLZ 2400). Die Kontrolle wurde laut den verfügbaren Informationen um 13:42 Uhr gemeldet. Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden aufgefordert, das vorgegebene Tempolimit von 20 km/h einzuhalten.
Warum diese Hinweise wichtig sind
Mobile Tempokontrollen dienen der Verkehrssicherheit, insbesondere in Quartieren mit Fussgänger‑ und Veloverkehr. Eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeit reduziert das Unfallrisiko und die Schwere von Zusammenstössen. Für Anwohnende, Pendelnde sowie Liefer‑ und Handwerksfahrzeuge empfiehlt sich eine angepasste Fahrweise auf der betroffenen Strecke.
Konkrete Angaben zur Kontrolle
| Ort | Rue Albert‑Piguet, PLZ 2400 |
|---|---|
| Datum | 29.06.2026 |
| Meldung | 13:42 Uhr (gemeldet) |
| Tempolimit | 20 km/h |
- Fahrende sollten ihre Geschwindigkeit an die Beschilderung und den lokalen Verkehrsverhältnissen anpassen.
- Die Lage kann sich kurzfristig ändern: Mobile Kontrollen werden variabel eingesetzt.
- Angaben wurden zuletzt um 14:56 Uhr aktualisiert; Vollständigkeit kann nicht garantiert werden.
Rechtlicher Hinweis und Folgen
Die Meldung weist darauf hin, dass die Angaben datengetrieben erstellt wurden und keine Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Konkrete Bussgeldbeträge oder Sanktionen werden in der Meldung nicht genannt; diese richten sich nach der Höhe der Überschreitung und den kantonalen Vorgaben. Wer die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhält, schützt sich und andere Verkehrsteilnehmende.
„Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 20 km/h.“
Praktische Hinweise für Le Locle
Insbesondere in Ortszentren und Wohnquartieren empfiehlt es sich, das Fahrverhalten vorausschauend anzupassen: Tempo reduzieren, Abstand halten und auf Fussgängerinnen, Fussgänger sowie Velofahrende achten. Da mobile Kontrollen je nach Gefahrenlage verschoben werden können, gilt die Empfehlung allgemein für das ganze Stadtgebiet.
Die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden gebeten, aktuelle Informationen zu beachten und im Zweifelsfall die Beschilderung vor Ort zu respektieren.