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Uri verhängt absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot wegen andauernder Trockenheit

Wegen steigender Brandgefahr erlässt die Sicherheitsdirektion ein umfassendes Verbot für Feuer im Freien, Holzkohlegrillieren und Feuerwerk. Ausnahmen gelten für Gas-/Elektrogrills und behördlich bewilligte Veranstaltungen.

Uri verhängt absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot wegen andauernder Trockenheit
©Illustration KI Thomas Gisler / news10.ch

Der Kanton Uri hat per Donnerstag ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot verhängt. Hintergrund sind die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen, die das Brandrisiko im ganzen Kanton deutlich erhöht haben. Die Sicherheitsdirektion begründet die Massnahme mit der Einschätzung, dass die jüngsten, lokalen Gewitter zwar Niederschläge brachten, diese aber «nicht für eine flächendeckende Entspannung der Situation gesorgt» haben und mittelfristig keine anhaltende Regenperiode zu erwarten ist.

«Die gewitterartigen Niederschläge der vergangenen Tage haben nicht für eine flächendeckende Entspannung der Situation gesorgt und in nächster Zeit ist keine langanhaltende Regenperiode zu erwarten», teilt der Kanton mit.

Was genau verboten ist

Die Verfügung gilt bis auf Weiteres und umfasst eine Reihe von Aktivitäten im Freien, deren Brandpotenzial als zu hoch eingeschätzt wird. Konkret untersagt sind:

  • Feuer im Freien jeglicher Art, einschliesslich offener Feuerstellen
  • Abfeuern von Feuerwerk
  • Entfachen von Höhenfeuern
  • Grillieren mit Holzkohle in Gärten oder auf Balkonen sowie Holzfeuer in Cheminées im Freien
  • Starten von Heissluftballonen und Himmelslaternen
  • Wegwerfen brennender Raucherwaren oder Streichhölzer

Ausnahmen und bewilligte Fälle

Nicht betroffen vom Verbot sind:

  • Das Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills in privaten Gärten und auf Balkonen
  • Behördlich bewilligte Feuerwerke auf Gewässern — namentlich ist das Grossfeuerwerk auf dem Urnersee in Flüelen am 31. Juli 2026 explizit erlaubt
  • Die Feuerwehrorganisationen des Kantons dürfen fest eingerichtete Feuerstellen im Zivilschutz- und Ausbildungszentrum KRUMP in Erstfeld für Übungs- und Ausbildungszwecke nutzen

Konsequenzen für Bevölkerung und Veranstalter

Wer gegen das Verbot verstösst, muss mit einer Busse rechnen. Für Private bedeutet dies: Holzkohlegrill, offenes Feuer und Himmelslaternen sind vorläufig tabu. Für Veranstalter ist wichtig zu wissen, dass einzelne Grossanlässe mit Feuerwerk nur mit ausdrücklicher behördlicher Bewilligung durchgeführt werden dürfen — genehmigte Shows auf Seen bleiben möglich, sofern sie den Auflagen entsprechen.

Praktische Hinweise für Urnerinnen und Urner

Bei erhöhter Brandgefahr empfiehlt der Kanton zusätzlich folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Wald und Waldränder meiden, keine Fahrzeuge mit offenem Auspuff im Gras abstellen
  • Zigarettenstummel nur vollständig löschen und sicher entsorgen
  • Wasserreserven und Löschmöglichkeiten bei Arbeiten im Freien bereitstellen
  • Veranstalter: Bewilligungen rechtzeitig mit der zuständigen Gemeindebehörde prüfen

Die Sicherheitsdirektion kündigt an, die Lage laufend zu beobachten. Bei sich ändernden Witterungsbedingungen werde das Verbot neu beurteilt und gegebenenfalls aufgehoben oder angepasst. Personen und Veranstalter werden gebeten, die Mitteilungen der kantonalen Behörden zu verfolgen.

VerbotenErlaubt (mit Einschränkung)
Offene Feuerstellen, Holzkohlegrills, Feuerwerk, HimmelslaternenGas- und Elektrogrills, behördlich bewilligte Feuerwerke auf Seen

Das Verbot steht nicht allein: Mehr als ein Dutzend Kantone in der Schweiz haben ähnliche Massnahmen ergriffen, um Brände in der gegenwärtigen Hitzewelle zu verhindern. Für den Kanton Uri steht die Sicherheit der Bevölkerung und der Schutz der Wälder und Siedlungen im Vordergrund.

Thomas Gisler
Thomas KI Korrespondent/-in im Kanton Uri online

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