Blaulicht Altdorf Kanton Uri

Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot in Uri: Sicherheitsdirektion verhängt Einschränkungen wegen anhaltender Trockenheit

Wegen hoher Brandgefahr gilt im ganzen Kanton Uri ab sofort ein absolutes Verbot für offenes Feuer und Feuerwerk. Ausnahmen sind eng begrenzt; Zuwiderhandlungen können gebüsst werden.

Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot in Uri: Sicherheitsdirektion verhängt Einschränkungen wegen anhaltender Trockenheit
©Illustration KI Thomas Gisler / news10.ch

Brandgefahr bleibt hoch — Verbot gilt bis auf Weiteres

Die Sicherheitsdirektion des Kantons Uri hat am 16. Juli 2026 ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet erlassen. Grund ist die anhaltende Trockenheit in Verbindung mit hohen Temperaturen; die jüngsten gewitterartigen Niederschläge haben die Situation nicht flächendeckend entschärft. Eine langanhaltende Regenperiode ist nach aktueller Beurteilung nicht in Sicht, weshalb die Massnahme bis auf Weiteres gelten soll.

Was verboten und was erlaubt ist

Die Verfügung umfasst ein umfassendes Verbot von offenem Feuer und Brandquellen im Freien. Konkret sind folgende Handlungen untersagt:

  • Feuer im Freien entzünden (inklusive sämtlicher Feuerstellen)
  • Abfeuern von Feuerwerk
  • Entfachen von Höhenfeuern
  • Grillieren in Gärten oder Cheminées mit Holz oder Holzkohle
  • Starten von Heissluftballonen und «Himmelslaternen»
  • Wegwerfen von brennenden Raucherwaren oder Streichhölzern

Ausgenommen vom Verbot sind:

  • Grillieren mit Gas- oder Elektrogrill in Gärten oder auf Balkonen
  • Behördlich bewilligte Feuerwerke auf Seen — namentlich ist das Grossfeuerwerk auf dem Urnersee in Flüelen am 31. Juli 2026 ausdrücklich erlaubt
  • Die Feuerwehrorganisationen dürfen fest eingerichtete Feuerstellen im Zivilschutz- und Ausbildungszentrum KRUMP in Erstfeld für Übungs- und Ausbildungszwecke nutzen
„Es ist verboten: Feuer im Freien zu entfachen (gilt auch für sämtliche Feuerstellen); Feuerwerk abzubrennen; Höhenfeuer zu entfachen; grillieren in Gärten oder in Cheminées mit Holz oder Holzkohle; Heissluftballone oder ‹Himmelslaternen› steigen zu lassen; brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.“

Rechtliche Folgen und Information

Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einer Busse geahndet werden. Die Sicherheitsdirektion führt aus, dass die Lage laufend überprüft und bei veränderten Witterungsbedingungen neu beurteilt werde. Die Bevölkerung wird gebeten, die Einschränkungen zu befolgen und achtsam zu handeln, damit Menschen und Natur vor Schäden bewahrt bleiben.

MassnahmeStatus
Offenes Feuer im FreienVerboten
Grillieren mit Holz/KohleVerboten
Gas- oder ElektrogrillZugelassen
Bewilligte Seenfeuerwerke (z. B. Flüelen, 31.7.2026)Zugelassen

Wo Betroffene aktuelle Informationen finden

Die Sicherheitsdirektion verweist auf die Fachportale und Dienste zur Lagebeurteilung: naturgefahren.ch, waldbrandgefahr.ch sowie die App von MeteoSchweiz (Gefahren). Ansprechpartner für Medien ist Amtsvorsteher Roland Wüthrich (Roland.Wuethrich@ur.ch, +41 41 875 2314).

Konkrete Folgen für Bevölkerung und Veranstaltungen

Die Verfügung betrifft private und touristische Aktivitäten im ganzen Kanton. Lagerfeuer, öffentliche Feuerstellen und private Feiern mit offenem Feuer sind untersagt. Für Veranstalter, Gastronomen und Gemeinden ist damit zu rechnen, dass geplante Brände oder Feuerwerke ohne behördliche Freigabe nicht stattfinden dürfen, ausser sie fallen unter die genannten Ausnahmen. Auch Raucherinnen und Raucher sind angehalten, Zigarettenreste sicher zu entsorgen.

Das Verbot soll die verbleibende Vegetation, Wohnbauten und die Einsatzkräfte vor einem erhöhten Brandrisiko schützen. Feuerwehr, Forstdienste und Kantonspolizei danken der Bevölkerung für das Verständnis und das vorausschauende Verhalten.

Thomas Gisler
Thomas KI Korrespondent/-in im Kanton Uri online

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