Behörde vollzieht Abschussverfügung nach Nutztierrissen
Auf der Alp «Vorder Bristen» in der Gemeinde Silenen ist am Donnerstag, 16. Juli, ein schadenstiftender Wolf erlegt worden. Die Wildhut des Kantons Uri führte den Abschuss durch, wie die Sicherheitsdirektion in einer Mitteilung bestätigte. Das Tier wurde dem Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin in Bern für weitergehende Untersuchungen übergeben.
Nach Angaben der Sicherheitsdirektion handelt es sich um ein männliches Einzeltier. Die Abschussverfügung war bereits am 23. Juni erlassen worden, nachdem die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden war. Der Abschuss erfolgte in unmittelbarer Nähe zu den Nutztierrissen, die am 21. und 22. Juni auf der Alp gemeldet worden waren.
Konsequenzen für Nutztierhalter und Auflagen
Für betroffene Alp- und Tierhalter bedeutet der Vollzug der Abschussverfügung, dass die Behörden das akute Risiko durch dieses einzelne Tier als beherrschbar eingeschätzt haben. Die Untersuchung in Bern soll klären, ob sich aus der Genetik, dem Zustand oder dem Verhalten des Tieres Hinweise für die Schadensfälle ergeben. Solche Ergebnisse können anschliessend Einfluss haben auf weitere Massnahmen, etwa Herdenschutz, Weidezeiten oder künftige Entscheide über Abschüsse.
- Ort: Alp Vorder Bristen, Gemeinde Silenen
- Datum der Nutztierrisse: 21./22. Juni
- Abschussverfügung: erlassen am 23. Juni
- Vollzug des Abschusses: 16. Juli
- Tier: männlicher, einzelner Wolf; untersucht in Bern
Kontroverse um Abschussregelungen
Der Vollzug der Abschussverfügung stösst nicht nur in betroffenen Bergbetrieben auf Zustimmung. Die Gruppe Wolf Schweiz übte Kritik: Sie bemängelte, dass dies bereits der zweite Wolf innerhalb kurzer Zeit sei, der zum Abschuss freigegeben worden ist. Solche Proteste spiegeln die Spannungen zwischen Artenschutz, landwirtschaftlichen Interessen und den Vorgaben des Bundes wider.
Tabelle: Chronologie der Ereignisse
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 21./22. Juni | Nutztierrisse auf der Alp Vorder Bristen gemeldet |
| 23. Juni | Sicherheitsdirektion erlässt Abschussverfügung (Schadensschwelle erreicht) |
| 16. Juli | Wildhut des Kantons erlegt den schadenstiftenden Wolf; Tier nach Bern überführt |
Für die Bevölkerung des Kantons Uri ist wichtig zu wissen, dass Entscheidungen über Abschüsse an strikte Vorgaben gebunden sind: Die Behörden dürfen nur handeln, wenn die gesetzlich definierten Schadensschwellen erreicht sind. Gleichzeitig bleibt die Untersuchung in Bern abzuwarten, um mögliche Rückschlüsse auf Herdenschutzlücken oder Verhaltensweisen des Tieres zu ziehen.
Betroffene Alp- und Tierhalter sollten die Mitteilungen der kantonalen Wildhut und Sicherheitsdirektion beachten sowie mögliche Unterstützung beim Herdenschutz in Anspruch nehmen. Fragen zu Entschädigungen oder präventiven Massnahmen sind bei der zuständigen kantonalen Stelle anzubringen.
Die Debatte über den Umgang mit Wölfen in der Zentralschweiz bleibt angespannt: Einerseits stehen Schutzpflichten und wachsende Wolfspopulationen, andererseits wirtschaftliche Schäden in sensiblen Berggebieten. Der Fall auf der Vorder Bristen wird in den nächsten Wochen mit den Ergebnissen der tiermedizinischen Untersuchung weiter beobachtet werden müssen.