Die Urner Sicherheitsdirektion hat am Donnerstag aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit gestiegenen Brandgefahr ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet erlassen. Die Entscheidung folgte auf eine Beurteilung der aktuellen Wettersituation und Rücksprache mit den Einwohnergemeinden.
Was genau verboten ist
Im Rahmen des Verbots ist es untersagt, offen Feuer zu entfachen und Feuerwerk abzubrennen. Konkret umfasst das Verbot unter anderem:
- Feuer im Freien (gilt auch für alle Feuerstellen)
- Feuerwerk aller Art
- Höhenfeuer
- Grillieren in Gärten oder Cheminées mit Holz oder Holzkohle
- Starten von Heissluftballonen oder «Himmelslaternen»
- Wegwerfen von brennenden Raucherwaren oder Streichhölzern
„Aufgrund dieser Beurteilung erlässt die Urner Sicherheitsdirektion nach Rücksprache mit den Einwohnergemeinden ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot.“
Ausnahmen und Sonderregelungen
Nicht vom Verbot betroffen sind:
- Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit einem Gas- oder Elektrogrill
- behördlich bewilligte Feuerwerke auf Seen – als Beispiel wird das geplante Grossfeuerwerk auf dem Urnersee in Flüelen am 31. Juli 2026 genannt
- Feuerzwecke der Feuerwehrorganisationen: Diese dürfen fest eingerichtete Feuerstellen im Zivilschutz- und Ausbildungszentrum Krump in Erstfeld für Übungs- und Ausbildungszwecke benutzen
| Verboten | Erlaubt (Ausnahmen) |
|---|---|
| Offenes Feuer im Freien, Feuerstellen mit Holz/Kohle | Gas‑ und Elektrogrills in privaten Gärten/Balkonen |
| Feuerwerk, Höhenfeuer, Himmelslaternen | Behördlich bewilligte Feuerwerke auf Seen |
| Brennende Raucherwaren wegwerfen | Feuerübungen der Feuerwehr an bestimmten Orten (Krump, Erstfeld) |
Konsequenzen und Verhaltensempfehlungen
Zuwiderhandlungen gegen das bis auf Weiteres geltende Feuerverbot können mit einer Busse geahndet werden. Die Sicherheitsdirektion kündigte an, die Lage bei veränderten Witterungsbedingungen neu zu beurteilen. Für die Bevölkerung ergeben sich daraus folgende praktische Hinweise:
- Verzichten Sie derzeit auf das Grillieren mit Holzkohle oder offenem Feuer.
- Nutzen Sie statt Holzkohle einen Gas- oder Elektrogrill auf Balkon oder im Garten, sofern vorhanden.
- Entsorgen Sie rauchende Zigarettenreste verantwortungsbewusst und löschen Sie diese vollständig.
- Halten Sie im Wald und in Waldesnähe besonders Abstand zu potenziellen Zündquellen.
Weitere Informationen zur aktuellen Gefahrenlage liefern die Webseiten naturgefahren.ch und waldbrandgefahr.ch sowie die App von MeteoSchweiz, wie die Mitteilung der Sicherheitsdirektion festhält.
Die Massnahme soll die Brandgefahr im ganzen Kantonsgebiet verringern und Brände verhindern, solange keine flächendeckende Niederschlagsperiode für Entspannung sorgt.